28.09.2005 - 5.1 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 28.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 05/SVV/0415 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.99 „Horstweg - Ost“ wird gebilligt.
- Der Bebauungsplan Nr. 99
„Horstweg - Ost“ wird gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.