28.09.2005 - 4.6 Garagenkomplexe in Potsdam

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat die Vorlage abgelehnt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über die städtischen Betriebe KIS und GEWOBA mit Garagennutzern bzw. deren Gemeinschaften, die auf Grundstücken dieser Betriebe Garagen errichtet haben, Verhandlungen im Hinblick auf die ab 1. Januar 2007 geltenden gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Garagenstandortes insbesondere zu folgenden Sachverhalten  aufzunehmen:

 

-    Vertraglich vereinbarte Mindestfristen für die  Fortführung des Nutzungsverhältnisses und Verlängerungsoptionen,

-        Regelungen zur beiderseitigen vorzeitigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses und der damit verbundenen Entschädigungszahlungen an die Garagennutzer bzw. ihrer Beteiligung an den Abrisskosten,

-    Grundsätze möglicher Verkehrswerterhöhungen der betroffenen Garagenstandorte und der sich daraus ergebenden Entgeltleistungen der Garagennutzer,

-        Bedingungen für den Grundstückskauf oder eigentumsähnlichen Erwerb des Garagengrundstückes durch seine Nutzer.

 

Die Verhandlungen sind unverzüglich aufzunehmen und sollten bis 30.09.2006 abgeschlossen werden. Über die jeweiligen Ergebnisse ist im Finanzausschuss  regelmäßig zu berichten, erstmalig zu seiner Sitzung im November 2005 als Bestandteil der Haushaltsdiskussion.

 

Mit dem Antrag wird größere Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.