27.09.2005 - 3.1 Garagenkomplexe in Potsdam

Beschluss:
abgelehnt
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Den Antrag bringt Herr Scharlock für den Antragsteller ein und begründet diesen.

 

Herr Scheffler (KIS) empfiehlt dem Ausschuss, dem Antrag nicht zu folgen. Es sollte kein pauschaler Bestandsschutz erfolgen. Zur Beleuchtung der Probleme im Einzelfall ist die Verwaltung bereit, mit einem Teil der Garagenvereine habe die Verwaltung bereits Kontakt aufgenommen.

 

Herr Kutzmutz drückt nochmals die Intention des Antrages aus. Ziel sei, dass mit den Vereinen gesprochen werden solle (ergebnisoffen); wenn der Nachweis vorliege, dass es entsprechende Angebote gibt, auch Lösungen zu finden (nachweisbare Verhandlungen mit den Garagenvereinen).

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt die Bereitschaft mit den Vereinen zu sprechen; dem Antrag könne jedoch nicht zugestimmt werden. Hier verweist sie auf die Gemeindeordnung, nach der Kommunale Grundstücke zu ihrem Verkehrswert zu veräußern sind; eine Subvention der Kaufpreise sei nicht möglich. Für die Garagenvereine bestünde die Möglichkeit, das jeweilige Garagengelände zum Verkehrswert von der Stadt Potsdam zu erwerben sofern die betreffenden Grundstücke frei von vermögensrechtlichen Ansprüchen sind und städtische Interessen einer Veräußerung nicht entgegenstehen. Trotz der zu führenden Gespräche, sollte es beim Abschluss von jährlich kündbaren Pachtverträgen bleiben.

 

Nach Meinungsäußerungen verschiedener Teilnehmer, u.a. auch dem Hinweis, dass Kleingärten und Garagen nicht „gleichgestellt“ werden sollten, erfolgt die Abstimmung:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über die städtischen Betriebe KIS und GEWOBA mit Garagennutzern bzw. deren Gemeinschaften, die auf Grundstücken dieser Betriebe Garagen errichtet haben, Verhandlungen im Hinblick auf die ab 1. Januar 2007 geltenden gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Garagenstandortes insbesondere zu folgenden Sachverhalten  aufzunehmen:

 

-    Vertraglich vereinbarte Mindestfristen für die  Fortführung des Nutzungsverhältnisses und Verlängerungsoptionen,

-        Regelungen zur beiderseitigen vorzeitigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses und der damit verbundenen Entschädigungszahlungen an die Garagennutzer bzw. ihrer Beteiligung an den Abrisskosten,

-    Grundsätze möglicher Verkehrswerterhöhungen der betroffenen Garagenstandorte und der sich daraus ergebenden Entgeltleistungen der Garagennutzer,

-        Bedingungen für den Grundstückskauf oder eigentumsähnlichen Erwerb des Garagengrundstückes durch seine Nutzer.

 

Die Verhandlungen sind unverzüglich aufzunehmen und sollten bis 30.09.2006 abgeschlossen werden. Über die jeweiligen Ergebnisse ist im Finanzausschuss  regelmäßig zu berichten, erstmalig zu seiner Sitzung im November 2005 als Bestandteil der Haushaltsdiskussion.

 

Mit dem Antrag wird größere Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:...................3

Nein-Stimmen:...............5

Enthaltungen:................1