21.09.2005 - 9 Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle stä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion PDS GB 1, SB 11
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 21.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Krause gibt eine kurze Erläuterung zum Antrag.
Herr
Schubert hält den Termin Jahresbeginn 2006 für schwierig und bittet um einen
späteren Termin.
Herr
Exner begrüßt den vorliegenden Antrag vom Grundsatz her und weist darauf hin,
dass das Thema „Beteiligungsrichtlinie“ aufgegriffen werden sollte.
Weiterhin
bittet Herr Exner um etwas mehr Zeit z. Umsetzung und schlägt als Termin 1.
Halbjahr 2006 vor.
Herr
Krause erklärt sich mit der
Änderung Termin 30.06.2006 unter Einbeziehung der Beteiligungsrichtlinie
einverstanden.
Herr
Exner bittet um Herausnahme des § 104 GO Brandenburg.
Beschlussvorschlag:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung
„Grundregeln
für die Steuerung und Kontrolle städtischer Unternehmen in privater Rechtsform“
in einer
dafür geeigneten Rechtsform zur Beschlussfassung vorzulegen; möglichst im
Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Bildung des Unternehmensverbundes
städtischer Wohnungs- und Bauunternehmen (s. a. Beschluss 04/SVV/0693 i. V. m.
der Mitteilungsvorlage 05/SVV/0226); spätestens 30.06.2006.