21.09.2005 - 6 Eintrittskarten für ALG II - Empfänger
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion PDS GB 2
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 21.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die DS
05/SVV/0489 und 05/SVV/0639 werden auf Antrag der Ausschussmitglieder gemeinsam
diskutiert.
Herr
Kaminski verliest den Antrag des Kulturausschusses, der wie folgt lautet:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung schnellst
möglich ein Konzept vorzulegen, wie ALG II-EmpfängerInnen,
SozialhilfeempfängerInnen, GrundsicherungsrenterInnen und AsylbewerberInnen bei
den städtischen und städtisch geförderten Kultureinrichtungen an der Abendkasse
nicht verkaufte Eintrittskarten kostengünstig erwerben können.
Weiterhin
wird der Oberbürgermeister beauftragt, Absprachen mit den zuständigen Berliner
Stellen zu treffen, damit derartige Möglichkeiten auch für berechtigte
PotsdamerInnen in Berlin und für berechtigte BerlinerInnen in Potsdam gegeben
sind.“
Herr
Exner erklärt zum o. g. Antrag, dass man sich dem Thema bereits angenommen hat,
wie z. B. HOT und Nikolaisaal.
Frau
Gabriele Fischer fügt ergänzend hinzu, dass es auch bei den Freien Trägern für
die Berechtigten kostengünstigere Eintrittspreise gibt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung schnellst möglich
ein Konzept vorzulegen, wie ALG II-EmpfängerInnen, SozialhilfeempfängerInnen,
GrundsicherungsrenterInnen und AsylbewerberInnen bei den städtischen und
städtisch geförderten Kultureinrichtungen an der Abendkasse nicht verkaufte
Eintrittskarten kostengünstig erwerben können.
Weiterhin
wird der Oberbürgermeister beauftragt, Absprachen mit den zuständigen Berliner
Stellen zu treffen, damit derartige Möglichkeiten auch für berechtigte
PotsdamerInnen in Berlin und für berechtigte BerlinerInnen in Potsdam gegeben
sind.“