11.10.2005 - 3.2.1 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.1
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Lehmann (FB
Stadterneuerung und Denkmalpflege).
Frau Vogel (Vertreterin VGS) nimmt das Rederecht wahr und
spricht sich für den Beibehalt des historischen grünen Standortes, d.h. Erhalt
der Kleingärten aus.
Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass der
Grundstückseigentümer, Herr Amir (in Israel lebend) nach wie vor Interesse
bekundet hat, am Standort einen Hotelstandort zu errichten (Schaffung von ca.
400 Arbeitsplätzen).
Herr Jäkel nimmt Bezug auf den Beschluss Entwicklungsbereich
Babelsberg; die Planungsziele liegen nicht in einem Hotel. Er sollte keine
Wegnahme von Kleingärten zu Gunsten einer Hotelanlage erfolgen.
Frau Bankwitz bittet um Information, ob die
entwicklungsbedingte Wertsteigerung durch den Investor zu bezahlen wäre. Dies
wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt.
Zum des Hinweises des FB 33 in der TÖB Beteiligung (siehe
Anlage 2, S.5/6) weist Herr Dr. Seidel darauf hin, dass unter Ziffer (2) die
Aussage getroffen wird: „Die Planung entspricht bezüglich der MI- und WA-
Flächenausweisung nicht dem aktuellen Flächennutzungsplan.“ Zu diesem Hinweis
findet sich im Abwägungsvorschlag keine Aussage. Herr Seidel bittet darum, bis
zur Behandlung in der StVV klarzustellen, ob dieser Hinweis berechtigt ist.
Wenn nein ist der Abwägungsvorschlag entsprechend zu ergänzen. Wenn ja, müsste
ein entsprechender Beschlussantrag eingebracht werden.
Weiter erschließt sich für Herrn Dr. Seidel nicht die
Formulierung im Konjunktiv bezgl. Renaturierung (Anlage2, S.19).
Bezüglich der Nachfragen durch Herrn Dr. Seidel zum
Abwägungsvorschlag S. 6 Naturschutzbelange und S. 19 bzgl. Renaturierung werden
folgende Informationen für das Protokoll übermittelt:
Die Renaturierung des
Tiefbauamtslegerplatzes als Ausgleichsfläche für die
Eingriffe im Bereich Horstweg
erfolgt im Frühjahr 2006 (gez. Dr. Baatz – Stadtkontor).
B‑Plan Nr.99 "Horstweg‑Ost - Abwägung zur Anregung
FB 33 (Umwelt und Gesundheit)
Die Änderung des städtebaulichen Rahmenplanes für den
Entwicklungsbereich Babelsberg machte eine Änderung des Flächennutzungsplanes
notwendig. Diese 12. Änderung des FNP wurde von der Stadtverordnetenversammlung
am 6.11.2002 zur Auslegung beschlossen. Die Änderung sieht entsprechend dem
Rahmenplan Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet für die Flächen am Horstweg
vor, allerdings in einem etwas anderen Verhältnis der MI- und WA-Flächen
zueinander als in der jetzt vom B‑Plan konkretisierten Form. Der B‑Plan stellt
die Konkretisierung des FNP dar, insofern sind Abweichungen zum FNP in einem
bestimmten Rahmen zulässig. Im konkreten Fall kann das Mischgebiet auch aus dem
Allgemeinen Wohngebiet des FNP entwickelt werden.
Die 12. Änderung des FNP wird demnächst zur Beschlussfassung
vorgelegt.
(gez. Koppehele – Bereich Stadterneuerung)
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.99 „Horstweg - Ost“ wird gebilligt.
- Der Bebauungsplan Nr. 99
„Horstweg - Ost“ wird gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.