11.10.2005 - 3.2.1 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege).

 

Frau Vogel (Vertreterin VGS) nimmt das Rederecht wahr und spricht sich für den Beibehalt des historischen grünen Standortes, d.h. Erhalt der Kleingärten aus.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass der Grundstückseigentümer, Herr Amir (in Israel lebend) nach wie vor Interesse bekundet hat, am Standort einen Hotelstandort zu errichten (Schaffung von ca. 400 Arbeitsplätzen).

 

Herr Jäkel nimmt Bezug auf den Beschluss Entwicklungsbereich Babelsberg; die Planungsziele liegen nicht in einem Hotel. Er sollte keine Wegnahme von Kleingärten zu Gunsten einer Hotelanlage erfolgen.

 

Frau Bankwitz bittet um Information, ob die entwicklungsbedingte Wertsteigerung durch den Investor zu bezahlen wäre. Dies wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt.

 

Zum des Hinweises des FB 33 in der TÖB Beteiligung (siehe Anlage 2, S.5/6) weist Herr Dr. Seidel darauf hin, dass unter Ziffer (2) die Aussage getroffen wird: „Die Planung entspricht bezüglich der MI- und WA- Flächenausweisung nicht dem aktuellen Flächennutzungsplan.“ Zu diesem Hinweis findet sich im Abwägungsvorschlag keine Aussage. Herr Seidel bittet darum, bis zur Behandlung in der StVV klarzustellen, ob dieser Hinweis berechtigt ist. Wenn nein ist der Abwägungsvorschlag entsprechend zu ergänzen. Wenn ja, müsste ein entsprechender Beschlussantrag eingebracht werden.

 

Weiter erschließt sich für Herrn Dr. Seidel nicht die Formulierung im Konjunktiv bezgl. Renaturierung (Anlage2, S.19).

 

Bezüglich der Nachfragen durch Herrn Dr. Seidel zum Abwägungsvorschlag S. 6 Naturschutzbelange und S. 19 bzgl. Renaturierung werden folgende Informationen für das Protokoll übermittelt:

 

Die Renaturierung des Tiefbauamtslegerplatzes als Ausgleichsfläche für die

Eingriffe im Bereich Horstweg erfolgt im Frühjahr 2006 (gez. Dr. Baatz – Stadtkontor).

 

B‑Plan Nr.99 "Horstweg‑Ost - Abwägung zur Anregung FB 33 (Umwelt und Gesundheit)

Die Änderung des städtebaulichen Rahmenplanes für den Entwicklungsbereich Babelsberg machte eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Diese 12. Änderung des FNP wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 6.11.2002 zur Auslegung beschlossen. Die Änderung sieht entsprechend dem Rahmenplan Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet für die Flächen am Horstweg vor, allerdings in einem etwas anderen Verhältnis der MI- und WA-Flächen zueinander als in der jetzt vom B‑Plan konkretisierten Form. Der B‑Plan stellt die Konkretisierung des FNP dar, insofern sind Abweichungen zum FNP in einem bestimmten Rahmen zulässig. Im konkreten Fall kann das Mischgebiet auch aus dem Allgemeinen Wohngebiet des FNP entwickelt werden.

Die 12. Änderung des FNP wird demnächst zur Beschlussfassung vorgelegt.

(gez. Koppehele – Bereich Stadterneuerung)

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.99 „Horstweg - Ost“ wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg - Ost“  wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               5

Nein-Stimmen:            3

Enthaltungen:           0

 

 

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