02.11.2005 - 5.6 Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle stä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 02.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Finanzen hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den
Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.
Der Hauptausschuss hat der von der Antragstellerin geänderten Fassung zugestimmt; diese wurde den Stadtverordneten ebenfalls mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung
„Grundregeln
für die Steuerung und Kontrolle
städtischer Unternehmen in privater Rechtsform“
auf
der Grundlage von § 104 GO Brandenburg in einer dafür geeigneten Rechtsform
spätestens zum 30.06. 2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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