18.10.2005 - 4 Ehrenamtspass der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Krause bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Ernst weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits im Mai 2004 beauftragt wurde, die Einführung eines Ehrenamtspasses zu prüfen. Im Ergebnis der Prüfung wurde eingeschätzt, dass ca. 2000 Potsdamer die Tatbestandsvoraussetzung zur Erfüllung eines Ehrenamtspasses erlangen könnten.

Er macht darauf aufmerksam, dass sich dadurch Einnahmeverluste für städtische Einrichtungen ergeben würden, die in ihrer Höhe nicht zu beziffern sind, da sie u.a. abhängig von der Häufigkeit der Inanspruchnahme ist. Auf jeden Fall sind diese erheblich und sind aufgrund der angespannten städtischen Haushaltsituation nicht zu kompensieren.

 

Herr Ernst macht deutlich, dass der ehrenamtlichen Arbeit insgesamt eine hohe Wertschätzung zuerkannt wird. Durch den Oberbürgermeister wird seit 1998 jährlich die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der städtischen Veranstaltung „Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit“ anerkannt.

In diesem Jahr fand die Veranstaltung am 08.09.2005 statt. Hier haben 70 Ehrenamtler stellvertretend für die vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in der Stadt teilgenommen.

 

Zum zweiten Satz des Antrages wurde durch das im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Frauen, Referat 23 - "Altenpolitik, Pflege nach SGB XI, Heimrecht, Altenpflegeausbildung, soziale Berufe, freiwilliges Engagement" folgende Auskunft gegeben:

Eine in Aussicht gestellte Regelung im Zusammenhang mit einem Ehrenamtspass gibt es nicht.

Im Zusammenhang mit freiwilligem Engagement wird ein Bundesmodellprojekt "EvI - Erfahrungen von Initiativen", hier: Schulung von Senioren zum Seniorentrainer - gefördert.

In Vorbereitung ist ein Beschluss zum Unfallversicherungsschutz von Ehrenamtlern (Regelung dazu soll im Dezember 2005 in Kraft treten).

 

In der Staatskanzlei gibt es seit 28 Tagen eine Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement.  Zum Ehrenamtspass gibt es Überlegungen den Kommunen zu empfehlen :

-          einen Pass z.B. in Form einer Auszeichnungsurkunde einzuführen oder

-          einen Pass auszureichen, mit dem die Möglichkeit bestände, Vergünstigungen einzulösen .

 Von der Landesregierung wird es dafür keine finanziellen Zuschüsse geben.

 

Frau Knoblich fragt, ob bei den ca. 2000 Ehrenamtlern in der Stadt alle Bereiche berücksichtigt sind.

 

Herr Ernst erklärt, dass alle Bereiche, in denen ehrenamtliche Arbeit erfolgt, eingebunden werden.

 

Herr Näder findet die Regelung, die für Potsdam getroffen wurde, sehr gut. Eine Unfallversicherung ist aus seiner Sicht vernünftig. Ehrenamtliche Arbeit sollte auch ehrenamtlich bleiben. Er kann dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

 

Frau Kaiser berichtet, dass die jährlichen Veranstaltungen durch die ehrenamtlich Tätigen gut angenommen werden.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung eines Ehrenamtspasses für die Landeshauptstadt Potsdam vorzubereiten.

Dabei sind die von der Landesregierung, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Frauen, in Aussicht gestellten Regelungen zugrunde zu legen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2005 über den Arbeitsstand zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3
Ablehnung:                  5
Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird abgelehnt.