20.10.2005 - 3 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel verweist auf den Änderungsantrag aus dem Bauausschuss.

 

Herr Lehmann gibt Erläuterungen zum Änderungsantrag.

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ wird entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenzen des Flurstücks 202 und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 198 (jeweils Gemarkung Potsdam, Flur 2) und deren jeweiliger geradliniger Verlängerung bis zur Plangebietsgrenze geteilt.
  2. Der dadurch entstehende (kleinere) Anteil des Geltungsbereichs, der die Villa Schöningen, die angrenzenden Flurstücke 198 und 202 sowie die flankierenden Straßenflächen der Berliner Straße und der Schwanenallee umfasst, wird unter der Nr. 35-3 und dem Titel „Schwanenallee/Berliner Straße“ fortgeführt. Der Verbleibende Teil des bisherigen Plangebietes behält die Nr. 35-1 und den bisherigen Titel „Nördliche Berliner Vorstadt“.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beibehaltung der planerischen Inhalte und Festsetzungen gemäß Anlage 1 und 2 Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs 35-1 anzupassen und entsprechende Dokumente für den abgeteilten Planentwurf 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ zu erstellen.
  4. Die Bebauungsplanenentwürfe Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ und Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ sind gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6
Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage