20.10.2005 - 3 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Verfasser : FB Stadtplanung und Bauordnung - Wiedervorlage -
- Datum:
- Do., 20.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Geänderter
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ wird
entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenzen des Flurstücks 202
und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 198 (jeweils Gemarkung
Potsdam, Flur 2) und deren jeweiliger geradliniger Verlängerung bis zur
Plangebietsgrenze geteilt.
- Der dadurch entstehende
(kleinere) Anteil des Geltungsbereichs, der die Villa Schöningen, die
angrenzenden Flurstücke 198 und 202 sowie die flankierenden Straßenflächen
der Berliner Straße und der Schwanenallee umfasst, wird unter der Nr. 35-3
und dem Titel „Schwanenallee/Berliner Straße“ fortgeführt. Der
Verbleibende Teil des bisherigen Plangebietes behält die Nr. 35-1 und den
bisherigen Titel „Nördliche Berliner Vorstadt“.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
unter Beibehaltung der planerischen Inhalte und Festsetzungen gemäß Anlage
1 und 2 Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs 35-1
anzupassen und entsprechende Dokumente für den abgeteilten Planentwurf
35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ zu erstellen.
- Die Bebauungsplanenentwürfe Nr.
35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ und Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner
Straße“ sind gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (erneut) öffentlich
auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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