20.10.2005 - 5 Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser : FB Grün- und Verkehrsflächen Verfasser 2: Tel. 4614
- Datum:
- Do., 20.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Peukert bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Jäkel weist auf
einen Schreibfehler in der Begründung zur Drucksache hin.
Herr
Kapuste fragt, ob
mit der Instandhaltung auch der Austausch bzw. die Reinigung des Sandes in den
Sandkästen gemeint ist. Dies wird aus seiner Sicht zu locker gehandhabt.
Frau
Peukert macht
deutlich, dass diese Satzung für die privaten Spielplätze gelten soll. Wenn
dies so gefordert wird, muss es auch kontrolliert werden. Dies ist nicht
leistbar.
Herr
Kapuste hält es für
sehr wichtig, dies in die Satzung mit aufzunehmen.
Herr
Lehmann fragt, wie
oft die Verwaltung jährlich die Spielplätze sowie die Sicherheit der Spielgeräte überprüft.
Herr
Mühlberg weist auf
die Verantwortung der Betreiber hin.
Herr
Rietz macht
deutlich, dass die Dinge, die in der Satzung festgeschrieben sind, auch durch
die Eltern eingefordert werden können.
Herr
Vogel fragt, ob die
Satzung auch bei Schaffung von Wohnraum durch Rekonstruktion greift.
Herr
Mannhöfer fragt
nach den Gründen der Verzögerten Vorlage der Satzung.
Frau
Peukert erklärt,
dass die Instandhaltung der Spielplätze durch den Eigentümer zu erfolgen hat.
Dieser ist hier in der Haftung. Sie weist nochmals darauf hin, dass sich die
Satzung nur auf die privaten Spielplätze bezieht.
Auch bei
Sanierung von Wohnungen wird darauf geachtet, dass Spielplätze eingerichtet
werden.
Frau
Peukert macht deutlich, dass hier Bewährtes lediglich fortgesetzt werden soll.
Die
Verzögerung hat sich durch die umfassende Beteiligung und die damit verbundenen
unterschiedlichen Sachstände ergeben.
Herr
Jäkel weist darauf
hin, dass hier lediglich die Auslegung der Spielplatzsatzung beschlossen werden
soll.
Frau
Peukert erklärt,
dass eine flächendeckende Kontrolle der Spielplätze nicht Sinn der Sache ist.
Dies ist auch personell nicht realisierbar. Kontrolle erfolgt aufgrund von
Mängelanzeigen. Hier können dann auch Bußgelder verhängt werden.
Herr
Kapuste beantragt,
dass in der nächsten Sitzung des OU-Ausschusses zu seiner Frage, ob bei der
Wartung auch die Sandreinigung bzw. das Auswechseln des Sandes enthalten ist,
Stellung genommen wird.