27.09.2001 - 18 Entwurf der Verordnung zum Schutz der Bäume als...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Datum:
- Do., 27.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Öffentliche Weiterbildung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Jäkel bittet darum,
die Mitteilungsvorlage heute nicht abschließend zu behandeln, da er den Prozess
für noch nicht abgeschlossen hält.
Es sollte
überlegt werden, wie Sträucher und Hecken geschützt werden können.
Das
Parken im Wurzelbereich sollte genauer geprüft werden, da dies eine Lawine von
Reaktionen auslösen kann.
Herr
Krause regt an,
eine Gehölzschutzverordnung im Zusammenhang mit der Baumschutzverordnung zu
erstellen.
Herr
Kneiding begründet
die Entscheidung der Verwaltung für die Erstellung einer Baumschutzverordnung.
Er weist
auch darauf hin, dass bereits ein umfassender Gehölzschutz besteht, da fast der
gesamte Außenbereich der Stadt unter Natur- oder Landschaftschutz steht.
Herr
Kruschat kann die
Regelung durch eine Verordnung nachvollziehen. Wenn der Stammumfang
entsprechend verringert werden würde, könnten Hecken und Sträucher automatisch
enthalten sein. Bei einem Stammumfang von 40 cm steht die Verordnung der
Landesverordnung nach.
Er fragt,
ob die Genehmigung zur Fällung mit Gebühren belegt werden kann.
Herr
Kneiding erklärt,
dass im Rahmen des Ausweisungsverfahrens die eingebrachten Vorschläge erörtert
werden können.
Er
benennt und begründet die beabsichtigten wesentlichen Veränderungen im
Verhältnis zur Landessitten Baumschutzverordnung
· Erhöhung des Stammumfanges von 30 cm
auf 40 cm
· Schutz aller Obstbäume ab
Stammumfang 80 cm
· Freistellung von Parkanlagen sofern
wenn eine kontinuierliche fachliche Begleitung sichergestellt wird und ein
Pflegekonzept vorgelegt wird.
Eine
Verwaltungsgebühr für
Fällgenehmigungen wird auch weiterhin Fall erhoben.
Frau
Geywitz fragt nach
der Zeitschiene.
Herr
Kneiding erklärt,
dass die Baumschutzverordnung zum 01. März 2002 in Kraft treten soll.
Herr
Jäkel bittet um
Verankerung des Schutzes der Hecken und Gehölze. Auch sollten Bäume ab einem
Stammumfang von 30 cm statt 40 cm geschützt werden.
Parkanlagen
sollten nicht ausgenommen werden.
Er
empfiehlt, den § 3 Abs. 2 b) zu modifizieren.
Herr
Kruschat plädiert
auch für den Schutz von Bäumen ab einem Stammumfang von 30 cm. Im § 3 Abs. 1
sollte "Gefährdung von Bäumen" aufgenommen werden.
Herr
Linke macht
folgenden Vorschlag: Im weiteren Verfahren werden die Anregungen erörtert und in die Abwägung
eingestellt.
Herr
Jäkel bittet darum,
den Protokollauszug des RSOU-Ausschusses der Mitteilungsvorlage beizufügen, und
dies dann den beteiligten Naturschutzverbänden als weitere Grundlage neben der
Mitteilungsvorlage für ihre Stellungnahme zukommen zu lassen.
Frau
Wagner bittet
darum, auch den Zeitraum, in dem Bäume beschnitten werden dürfen, in die
Verordnung aufzunehmen.
Herr
Kneiding weist
darauf hin, dass dies den Artenschutz betrifft, der an anderer Stelle im
Naturschutzrecht geregelt ist, nicht die Baumschutzverordnung.