02.11.2005 - 7.21 Beschluss zur Herauslösung des Bebauungsplans N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.21
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 02.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die
Überweisung der DS 05/SVV/0830 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 34–1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ ist aus dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße /
Ribbeckstraße" als eigenständiger Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 8 BauGB
herauszulösen (siehe Anlage 2).
2. Der Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).