08.11.2005 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 19 "Gewerbe- und Marktzentrum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Behandlung der Vorlagen 05/SVV/0858, 0859 und 0860
erfolgt zusammen.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) erläutert
den Zusammenhang der 3 Vorlagen mit dem Projekt Friedrichspark und bringt die
Vorlagen ein. Im Gegensatz zu den bisherigen Planungen der einzelnen Gemeinden
Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren liegt der Schwerpunkt der beabsichtigten
Nutzungen nicht mehr bei Gewerbe- und Einzelhandel, sondern bei freizeit- und
dienstleistungsorientierten Nutzungen. Die Festsetzungen der Bebauungspläne
werden ergänzt durch die abgeschlossenen städtebaulichen Verträge, die
Verkaufsflächen- und Warensortimentsbegrenzungen enthalten. Ziel dieser
Vorlagen sei den Maßgaben aus dem Widerspruchsverfahren beizutreten.
Im Rahmen der Diskussion werden u.a. folgende Themen
angesprochen, auf welche durch die Verwaltung eingegangen wird:
-
Wettbewerbssituation
Einzelhandelsflächen
-
Flächendarstellung
-
Flora-Fauna-Habitate
(Eingriffsgutachten kann eingesehen werden; keine Beeinträchtigung)
-
Interpretation
einzelner Paragraphen des städtebaulichen Vertrages
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Den
Maßgaben, die das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr am
24.09.2004 im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 19
„Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark
Teilbereich A Marquardt“ erteilt hat, wird durch die in der Anlage aufgeführten
Änderungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen und der
Begründung sowie durch Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur
Sicherung der zeitnahen Wiedererrichtung des Bahnhofes Satzkorn und seine
Finanzierung sowie zur Durchführung von Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes
(§ 11 BauGB) beigetreten
(siehe Anlage).
- Die
Erfüllung der Auflage aus dem Widerspruchsbescheid des Ministeriums für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 24.09.2004 wird zur Kenntnis
genommen (siehe Anlage).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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