07.12.2005 - 5.5 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz erörtert, dass der Bebauungsplan Eiche seit längerem in der Diskussion hinsichtlich der Ausweisung überbaubarer Flächen sei und der Bauausschuss empfehle, auf Baufelder im Rahmen der öffentlichen Auslegung gegebenenfalls zu verzichten. Sie gibt zu Protokoll, dass die Eigentümergruppe die Verwaltung in einem  Fax vom 07.12.05  darauf hingewiesen habe, dass bereits 1999/2000 sämtliche Erschließungsanlagen im Plangebiet einschließlich der Hausanschlüsse hergestellt worden seien.  Im Weiteren weist Frau Dr. v. Kuick-Frenz darauf hin, dass die Reduzierung der Baurechte einen Eingriff in die Vertrauensposition des Investors darstellen könnte; somit seien Voraussetzungen für Auseinandersetzungen um Schadenspositionen des Investors zu erwarten.   Die  aktuelle Fortführung des B-Planes erfolge  aus rein formal rechtlichen Gründen.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Zu streichen sind die beiden südlichsten Baufelder zu beiden Seiten des Birkenhügels.

 

 

Der Ortsbeirat Eiche hat der Vorlage zugestimmt; das Votum wird vom Ortsbürgermeister Herrn Klemund mündlich untersetzt.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

 

Während der Auslegung sind die beiden südlichen Baufelder unter dem Aspekt des Umgebungsschutzes des UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.

 

Diese Änderung wird von Verwaltung übernommen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

Der Stadtverordnete Dr. Seidel hat namens der Fraktion SPD die Aufnahme der Behandlung in die Niederschrift beantragt. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 87 „Ortszentrum Eiche“ gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1 und 2).

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Während der Auslegung sind die beiden südlichen Baufelder unter dem Aspekt des Umgebungsschutzes des UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen