07.12.2005 - 5.6 Beschluss zur Herauslösung des Bebauungsplans N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Ergänzung
zugestimmt:
An den
Beschlusstext soll angefügt werden:
3. Weitergehende Gestaltungsrichtlinien sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verbindlich zu regeln. Dieser ist grundbuchlich zu sichern, vorrangig gegenüber Ansprüchen von finanzierenden Banken.
4. Längs
der Katharinenholzstr. ist die Baugrenze an der Tiefe der Bebauung im weiteren
Verlauf der Straße auszurichten.
5. Im Weiteren ist zu beachten, dass bei der Planung des Parkplatzes und der Bebauung der Pufferzone UNESCO-Welterbestätte sicher gestellt wird, dass eine Durchgrünung mit Großgrün die diversen Sichten schützt. Hierbei ist die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten einzubeziehen.
Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
An den
Beschlusstext soll angefügt werden:
6. Während der Auslegung ist besonders die Bebauung im Areal östlich der Blumenstraße unter dem Aspekt des Umgebungsschutzes des UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.
7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planungen dem Welterbekomitee der UNESCO umgehend vorzulegen, damit das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung in die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum Satzungsbeschluss einfließen kann.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Oldenburg, Fraktion Die Linke. PDS, beantragt, über diese beiden Punkte getrennt abzustimmen.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die vom
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Ergänzung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Ergänzung um einen Punkt 6 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragte Ergänzung um einen Punkt 7 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 8 Ja-Stimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 34–1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ist aus dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße /
Ribbeckstraße" als eigenständiger Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 8 BauGB
herauszulösen (siehe Anlage 2).
2. Der
Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).
3. Weitergehende
Gestaltungsrichtlinien sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages
verbindlich zu regeln. Dieser ist grundbuchlich zu sichern, vorrangig gegenüber
Ansprüchen von finanzierenden Banken.
4. Längs
der Katharinenholzstr. ist die Baugrenze an der Tiefe der Bebauung im weiteren
Verlauf der Straße auszurichten.
5. Im
Weiteren ist zu beachten, dass bei der Planung des Parkplatzes und der Bebauung
der Pufferzone UNESCO-Welterbestätte sicher gestellt wird, dass eine
Durchgrünung mit Großgrün die diversen Sichten schützt. Hierbei ist die
Stiftung Preussische Schlösser und Gärten einzubeziehen.
6. Während der Auslegung ist besonders die Bebauung im Areal östlich der Blumenstraße unter dem Aspekt des Umgebungsschutzes des UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29 kB
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