07.12.2005 - 5.6 Beschluss zur Herauslösung des Bebauungsplans N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

An den Beschlusstext soll angefügt werden:

 

3.      Weitergehende Gestaltungsrichtlinien sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verbindlich zu regeln. Dieser ist grundbuchlich zu sichern, vorrangig gegenüber Ansprüchen von finanzierenden Banken.

 

4.   Längs der Katharinenholzstr. ist die Baugrenze an der Tiefe der Bebauung im weiteren Verlauf der Straße auszurichten.

 

5.    Im Weiteren ist zu beachten, dass bei der Planung des Parkplatzes und der Bebauung der Pufferzone UNESCO-Welterbestätte sicher gestellt wird, dass eine Durchgrünung mit Großgrün die diversen Sichten schützt. Hierbei ist die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten einzubeziehen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

An den Beschlusstext soll angefügt werden:

6.    Während der Auslegung ist besonders die Bebauung im Areal östlich der Blumenstraße unter dem Aspekt des Umgebungsschutzes  des UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.

 

7.        Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planungen dem Welterbekomitee der UNESCO umgehend vorzulegen, damit das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung in die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum Satzungsbeschluss einfließen kann.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Oldenburg, Fraktion Die Linke. PDS, beantragt, über diese beiden  Punkte getrennt abzustimmen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Ergänzung um einen Punkt 6 wird

 

mit  Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragte Ergänzung um einen Punkt 7 wird

 

mit  Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 8 Ja-Stimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.         Der Bebauungsplan Nr. 34–1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ist aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" als eigenständiger Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 8 BauGB herauszulösen (siehe Anlage 2).

 

2.         Der Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).

 

3.            Weitergehende Gestaltungsrichtlinien sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verbindlich zu regeln. Dieser ist grundbuchlich zu sichern, vorrangig gegenüber Ansprüchen von finanzierenden Banken.

 

4.         Längs der Katharinenholzstr. ist die Baugrenze an der Tiefe der Bebauung im weiteren Verlauf der Straße auszurichten.

 

5.         Im Weiteren ist zu beachten, dass bei der Planung des Parkplatzes und der Bebauung der Pufferzone UNESCO-Welterbestätte sicher gestellt wird, dass eine Durchgrünung mit Großgrün die diversen Sichten schützt. Hierbei ist die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten einzubeziehen.

 

6.             Während der Auslegung ist besonders die Bebauung im Areal östlich der Blumenstraße unter dem Aspekt des Umgebungsschutzes  des UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und 1 Stimmenthaltung.

 

 

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie BürgerBündnis haben bei der Abstimmung der DS 05/SVV/0830 mit NEIN gestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen