05.12.2005 - 2 Beschluss zur Herauslösung des Bebauungsplans N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Mo., 05.12.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Beigeordnete Frau Dr. von
Kuick-Frenz verweist eingangs auf die am 02.12.2005 an die Mitglieder des
Ausschusses versandten Unterlagen (aktuelle Informationen zum Stand der
Abstimmungen sowie überarbeiteter Bebauungsplanentwurf, Stand 02.12.2005) sowie
die zur heutigen Sitzung ausgereichten Tischvorlage (mit den geänderten
Textlichen Festsetzungen und der geänderten Auswertung der Stellungnahmen und
Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans, Stand 05.12.2005) und stellt die
überarbeitete Fassung des B-Plan-Entwurfes in der mit der SPSG und dem BLDAM
abgestimmten Fassung (Stand: 02.12.2005) vor. Sie kündigt an, dass die
Stellungnahmen von SPSG und BLDAM auch ausgereicht werden können. Auf Wunsch
des Ausschusses werden diese Stellungnahmen den Ausschussmitgliedern
ausgereicht.
Herr
Jäkel und Herr Schlomm wünschen eine nochmalige Bereitstellung der versandten
Unterlagen. Die Beigeordnete sagt dies zu.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert anhand des überarbeiteten
Bebauungsplans über die erfolgten Veränderungen (entspr. dem am 02.12.2005
bereit gestellten Papier):
-
keine
überbaubare Grundstücksflächen der Neubebauung innerhalb des Weltkulturerbebereichs
-
Parkplatz
soweit wie möglich nach Westen und Norden verschoben
-
Vergrößerung
der Grünzone zur Dorflage Bornstedt (30 bis 50 m Breite), Gesamtbreite deutlich
höher als von SPSG und BLDAM gefordert.
-
dadurch
Reduzierung der Flächen für naturschutzrechtlichen Ausgleich auf Flächen
nördlich des Teufelsgrabens
Textliche
Festsetzungen (m. Tischvorlage ausgereicht), wurden an geänderte Planzeichnung
angepasst.
Ausgereicht
mit der Tischvorlage wurde auch die Korrektur der Auswertung der Stellungnahmen
und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans
Rederecht
erhält Herr Dr. Metz (siehe Handzettel der Bürgerinitiative „Italienisches
Dorf“).
Frau
Hüneke fragt nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zwischen dem Bau der
Kossätenhäuser und Neubauvorhaben.
Herr
Goetzmann geht darauf ein:
-
keine
öffentlichen Mittel für Finanzierung des Parkplatzes
-
die
finanzielle Verantwortung für den Parkplatz liegt beim Investor, der die
Wohnbebauung realisiert
-
die
Verpflichtung zur Sanierung der Kossätenhäuser ist bei den städt. Immobilien an den Erwerber weitergegeben
worden.
-
für
die Erschließung sind ebenso vertragliche Regelungen mit 100%iger Finanzierung
durch den begünstigten Investor vorgesehen.
-
die
Finanzierung der Gesamtmaßnahme kann nur aus den zu erzielenden Veräußerungserlösen erfolgen.
Herr Dr.
Seidel schlägt vor Teile aus der Stellungnahme der SPSG, Pkt. 3+4 in den
Beschlusstext aufzunehmen.
Frau
Hüneke stellt folgenden Änderungantrag:
Das Areal
östlich der Blumenstraße ist von Bebauung freizuhalten (Abstimmung: 2/7/0)
Sowie
Ergänzung: Parallel ist die Planung dem Welterbekomitee zur Begutachtung
zuzuleiten und über das Ergebnis umgehend zu informieren, damit es beim
Satzungsbeschluss berücksichtigt werden kann (Abstimmung: 2/6/1)
Herr
Dr. Seidel stellt den Antrag auf Ergänzung des Beschlusstextes:
- Weitergehende
Gestaltungsrichtlinien sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages
verbindlich zu regeln. Dieser ist grundbuchlich zu sichern, vorrangig
gegenüber Ansprüchen von finanzierenden Banken. (Abstimmung 9/0/0)
- Längs der Katharinenholzstr.
ist die Baugrenze an der Tiefe der Bebauung im weiteren Verlauf der Straße
auszurichten (Abstimmung 7/0/2)
- Im weiteren ist zu beachten,
dass bei der Planung des Parkplatzes und der Bebauung der Pufferzone
UNESCO-Welterbestätte sichergestellt wird, dass eine Durchgrünung mit
Großgrün die diversen Sichten schützt. Hierbei ist die Stiftung
Preussische Schlösser und Gärten einzubeziehen (Abstimmung 6/0/3)
Frau Dr.
von Kuick-Frenz regt für 2006 die Durchführung einer Informationsveranstaltung
zum Thema Weltkulturerbe an, um u.a. auch über die jeweiligen Beteiligungs- und
Berichtspflichten zu informieren. Dazu wird gebeten, die Fragen an den
Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen zu geben; auch Anregungen zum
Teilnehmerkreis, so dass die Veranstaltung im Frühjahr durchgeführt werden
könnte.
Diese
Anregung stößt auf allseitige Zustimmung
geänderter
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 34–1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ ist aus
dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße /
Ribbeckstraße" als eigenständiger Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 8
BauGB herauszulösen (siehe Anlage 2).
2. Der Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).
- Weitergehende
Gestaltungsrichtlinien sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages
verbindlich zu regeln. Dieser ist grundbuchlich zu sichern, vorrangig
gegenüber Ansprüchen von finanzierenden Banken.
- Längs der Katharinenholzstr.
ist die Baugrenze an der Tiefe der Bebauung im weiteren Verlauf der Straße
auszurichten.
- Im weiteren ist zu beachten,
dass bei der Planung des Parkplatzes und der Bebauung der Pufferzone
UNESCO-Welterbestätte sicher gestellt wird, dass eine Durchgrünung mit
Großgrün die diversen Sichten schützt. Hierbei ist die Stiftung
Preussische Schlösser und Gärten einzubeziehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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1,7 MB
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3
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98,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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109,8 kB
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