17.01.2006 - 4.4 Denkmalgerechte Sanierung Villa Schöningen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.01.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert, dass das vorgeschlagene
Verfahren gegen jede Praxis spricht, nach der die Verwaltung in den letzten 15
Jahren verfahren ist. Die Umsetzung sei im Moment und künftig nicht leistbar.
Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) stellt
dar, dass es keine Rechtsgrundlage im Denkmalrecht dafür gibt. Zur Umsetzung
des Antrages müsste die Stadt einen Gutachter beauftragen (Auseinandersetzung
mit den Kosten und der wirtschaftlichen Bewertung des Grundstücks). Außerdem
wäre die Zustimmung des Eigentümers zu diesem Verfahren notwendig. Hier handelt
es sich um ein sehr komplexes Verfahren – finanzielle Mittel stünden dafür
nicht zur Verfügung.
Frau Hüneke regt einvernehmliche Verhandlungen mit dem
Eigentümer an, wie man zu einer gemeinsamen Basis kommen könne. Es bedarf ihrer
Meinung nach einer objektiven Entscheidungsgrundlage.
Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass es ohne einen
B-Plan Baurecht nach § 34 in der Schwanenallee gäbe. Unter dieser Voraussetzung
will die Stadt die Sanierung der Villa Schöningen; dafür wird der Entwurf des
städtebaulichen Vertrages (mit hinreichenden Rahmenbedingungen der Sanierung
der Hülle) vorbereitet. Erst wenn ein Gerüst steht, sei eine Bestandsaufnahme
und die detaillierte Abstimmung mit der Denkmalpflege möglich, so dass konkrete
Kosten beziffert werden könnten.
Frau Hüneke spricht die Darstellung der wirtschaftlichen
Bedeutung Hüllensanierung und den Wert der Villen an. Durch Herrn Cornelius
wird die nach der vorgesehenen Größenordnung der Sanierung, ohne Kompensation,
nachgefragt.
Frau Hüneke stellt den Antrag zurück, zu weiteren Überlegungen in der Fraktion ggf. die Formulierung zu ändern.