17.01.2006 - 3.2 Beschluss zur Ergänzung und Änderung des Fläche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) schlägt vor, die Vorlagen 05/SVV/0940 und 0941 gemeinsam einzubringen. Er informiert über die Chronologie sowie die Kerninhalte des Bebauungsplanverfahrens und geht auf den städtebaulichen Vertrag, einschl. Nachtragsvereinbarung erläuternd ein. Im Bereich der Abwägung geht er nochmals auf die Anregungen und Einwendungen, insbesondere auf die Höhensimulation GE 2 anhand von Fotos ein.

 

Die Diskussion zu den beiden Drucksachen erfolgt getrennt.

 

Herr Dr. Seidel geht auf die Einwendungen von Argus in der Bürgerbeteiligung ein und stellt folgende Änderungsanträge bzgl. der Formulierung des Abwägungsvorschlages.

-          Seite 2 letzter Satz: Mit den gewählten Festsetzungen sowie dem begleitenden städtebaulichen Vertrag kann ein verträglicher, qualitativ hochwertiger Städtebau erzielt werden – ist zu streichen.

-          Seite 4 oben ist das Wort mehrheitlich einzufügen, so dass der Satz neu heißt:In einer kontrovers geführten Diskussion ist die mögliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung in ihrer Wirkung mehrheitlich als nicht konfliktträchtig eingeschätzt worden.

Weiterhin nimmt er Bezug auf die Einwendungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und Argus und greift nochmals den Inhalt des Änderungsantrages von Frau Hüneke (Sitzung SB-Ausschuss v. 9.11.04 zur Vorlage 04/SVV/0566) auf, und stellt folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung:

-          Die überbaubare Gebäudefläche mit der Höhenfestsetzung OK 60,5 m in GE 2 soll nicht höher sein als 52 m über NN. Ein Ausgleich der Fläche, ist im verbleibenden Teil von GE2 und GE1 unterzubringen.

 

Frau Hüneke nimmt u.a.  vorgreifend Bezug auf den Antrag, den ihre Fraktion in die STVV 25.1.06 einbringen wird, und bittet die Deutsche UNESCO-Kommission bzw. einen von dieser beauftragten Fachmann für Landschaftsplanung um Anhörung; die Vorlage sollte aus diesem Grunde zurück gestellt werden.

 

Herr Goetzmann geht auf die Formalien ein (Inkraftsetzung des B-Planes müsse vor dem 20.7.06 erfolgen; vorlaufend wäre das Genehmigungsverfahren für die Ergänzung des FNP einzuleiten – 3 Monate Genehmigungsfrist). Voraussetzung für die Bekanntmachung des B-Planes ist die Genehmigung der FNP-Änderung.

Bzgl. des Umgangs und Schriftverkehrs in Richtung UNESCO teilt Herr Goetzmann mit, dass die Deutsche UNESCO Kommission am 19.5.04 angeschrieben und über den aktuellen Stand informiert worden sei. Rückäußerung hierzu habe die Stadt nicht bekommen und war auch nicht zu erwarten, da die Kommission auf die örtlichen Behörden verweist.

 

Verschiedene Teilnehmer ergreifen das Wort und sprechen sich für die redaktionellen Änderungen im Abwägungsvorschlag aus, jedoch nicht für die Umverteilung der Nutzflächen in GE1, GE2.

 

Frau Hüneke stellt den GO-Antrag den TOP DS 05/SVV/0940 - mit dem Auftrag die Deutsche UNESCO-Kommission einzubeziehen - zu vertagen, so dass erneute Behandlung im SB-Ausschuss im März 06 erfolgt und Beschlussfassung in der STVV im April 06. Sie begründet dies damit, dass auch die Stiftung zu den örtlichen Behörden gehöre und eine Einbeziehung notwendig sei.

Abstimmung: 1/5/3

 

Die Änderungsanträge von Herrn Dr. Seidel werden zur Abstimmung gestellt:

 

Seite 2 letzter Satz: Mit den gewählten Festsetzungen sowie dem begleitenden städtebaulichen Vertrag kann ein verträglicher, qualitativ hochwertiger Städtebau erzielt werden – ist zu streichen.

Abstimmung: 9/0/0

 

Seite 4 oben ist das Wort mehrheitlich einzufügen, so dass der Satz neu heißt:

In einer kontrovers geführten Diskussion ist die mögliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung in ihrer Wirkung mehrheitlich als nicht konfliktträchtig eingeschätzt worden.

Abstimmung: 9/0/0

 

Die überbaubare Gebäudefläche mit der Höhenfestsetzung OK 60,5 m in GE 2 soll nicht höher sein als 52 m über NN. Ein Ausgleich der Fläche, ist im verbleibenden Teil von GE2 und GE1 unterzubringen.

Abstimmung: 3/5/1

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen und Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ entschieden (Anlagen 1, 1 A und 1 B).

 

2.       Die Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“ wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2)

 

3.       Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

4.       Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ wird gebilligt (s. Anlage 4)

 

 

+ redaktionelle Änderungen in der Formulierung des Abwägungsvorschlages zu den vorgebrachten Änderungen und Hinweisen im Rahmen der öffentlichen Auslegung:

 

Seite 2 letzter Satz: Mit den gewählten Festsetzungen sowie dem begleitenden städtebaulichen Vertrag kann ein verträglicher, qualitativ hochwertiger Städtebau erzielt werden – ist zu streichen.

 

Seite 4 oben ist das Wort mehrheitlich einzufügen, so dass der Satz neu heißt:

In einer kontrovers geführten Diskussion ist die mögliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung in ihrer Wirkung mehrheitlich als nicht konfliktträchtig eingeschätzt worden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           5

Nein-Stimmen:                    3

Enthaltungen:                       1

 

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Anlagen zur Vorlage