12.01.2006 - 5 Wohnen in der Schiffbauergasse

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann erläutert zum Bebauungsplanverfahren, dass zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen für das Parkhaus und das Projekt Fluxus geschaffen werden sollen. Weitere Fragen – auch zur Wohnbebauung – werden noch geprüft und zum späteren Zeitpunkt vorgeschlagen.

 

Herr Jesse ergänzt, dass es wichtig ist, eine sinnvolle Entscheidung herbeizuführen. Das Baugeschehen am ZKS läuft. Derzeit geht es darum, die Baugenehmigung für die Bühne zu erhalten. Außerdem sollen an drei Stellen Grundstücke der Parkhausrandbebauung veräußert werden und es muss geklärt werden, welche Bebauung zuzulassen ist. Dabei darf das ZKS nicht beeinträchtigt werden. Eine Prüfung der Wohnbebauung sollte darum nicht von vornherein ausgeschlossen werden, sondern gutachterlich untersetzt werden. Eine Abwägung und Entscheidung am konkreten Fall ist erforderlich.

 

Der Ausschuss erteilt Rederecht an Herrn Wegener.

 

Frau Dr. Schröter macht deutlich, dass die Sichtweise des Sanierungsträgers eine andere als die des Kulturausschusses ist. Dem Kulturausschuss geht es um die Sicherung der Kulturträger.

 

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass eine Wohnbebauung auch unter Einbeziehung eines Lärmgutachtens im Ausschuss abgelehnt wird und Einschränkungen für den Kulturstandort befürchtet werden. Die möglichen Bewohner wären nicht nur während der Veranstaltungszeiten selbst, sondern auch von allen Begleiterscheinungen davor und danach betroffen. Auch wird der Argumentation des Sanierungsträgers über die unterschiedliche Bewertung von Lärm im Kerngebiet der Schiffbauergasse und im allgemeinen Wohngebiet der Berliner Straße nicht gefolgt. In der Diskussion melden sich hierzu Frau Dr. Schröter, Frau Nitsche, Herr Wegener, Herr Schultheiß, Frau Grimm, Frau Hüneke und Frau Paulsen.

 

Frau Paulsen betont die Notwendigkeit eines guten Miteinanders am Standort. Da schon verschiedene Vorstellungen zu möglichen Nutzungen (z.B. für einen Bio-Markt) geäußert wurden, bittet sie um eine aktuelle Information zum Sachstand. Dieser Punkt wird für die Sitzung am 9.3.06 festgehalten.

 

Auf die Frage von Frau Schöneich bezüglich der geplanten Größenordnung für eine Wohnbebauung antwortet Herr Jesse, dass es sich ungefähr um 1.000 m² Wohnflächen handelt.

 

Herr Lehmann verweist darauf, dass der Sanierungsträger als Treuhänder der Stadt den Auftrag hat, mit finanziellen Erlösen die Sanierungsmaßnahmen insgesamt zu finanzieren. Für das betroffene Grundstück muss noch eine Lösung für eine private Vermarktung gefunden werden.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass jegliche Wohnnutzung in der Schiffbauergasse im B‑Plan des geplanten Kernbereichs und des Sondergebietes Kultur  ausgeschlossen bleibt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung               6

Ablehnung                 /

Enthaltung                 1