25.01.2006 - 7.18 Jahresabschlüsse zum 31.12.2001, 31.12.2002 und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht und darauf hingewiesen, dass der Hauptausschuss als Werksausschuss der Vorlage zugestimmt hat.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

I. Jahresabschluss zum 31.12.2001

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2001 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird gemäß § 7 Nr. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.
  2. Der Jahresgewinn in Höhe von 5.903,35 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Dem Oberbürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2001 gemäß § 7 Nr. 5 EigV Entlastung erteilt.

 

II. Jahresabschluss zum 31.12.2002

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2002 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird gemäß § 7 Nr. 4 EigV festgestellt.
  2. Die Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2002 verzeichnet unterjährig einen Abfluss von liquiden Mitteln i.H.v. 46.937,67 €.
  3. Für das Wirtschaftsjahr 2002 wird gemäß § 7 Nr. 5 EigV Entlastung erteilt, und zwar

·         für die Zeit vom 01.01.2002 bis 12.08.2002 dem Oberbürgermeister und

·         für die Zeit vom 13.08.2002 bis 31.12.2002 der beauftragten Abwicklerin.

 

III. Jahresabschluss zum 31.12.2003

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2003 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird gemäß § 7 Nr. 4 EigV festgestellt.
  2. Die Einnahmen- / Ausgabenrechnung 2003 verzeichnet unterjährig einen Abfluss von liquiden Mitteln i.H.v. 649,03 €.
  3. Für das Wirtschaftsjahr 2003 wird gemäß § 7 Nr. 5 EigV Entlastung erteilt, und zwar

·         für die Zeit vom 01.01.2003 bis 21.05.2003 der beauftragten Abwicklerin und

·         für die Zeit vom 22.05.2003 bis 31.12.2003 dem beauftragten Abwickler.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen