25.01.2006 - 7.36 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.36
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 25.01.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu
den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 7.36 bis 7.33 hat sich der Ältestenrat
dazu verständigt, dass diese
Vorlagen von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen im Block
eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie
in den Kulturausschuss überwiesen werden.
(Der
Stadtverordnete Kapuste bittet in der Diskussion darum, nur die
DS 06/SVV/0024 und 06/SVV/0025 in den Kulturausschuss zu überweisen.)
Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz plädiert für die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung. Hintergrund sei das bestätigte Gerichtsurteil vom 15.11.2005, das im Wesentlichen die Werbesatzung von 1996 als unwirksam feststellt.
Auf Grund von ‚Anmerkungen und Beanstandungen der oberen Aufsichtsbehörde’ zu den bereits von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossenen Werbesatzungsteilen seien durch das Ministerium noch geringfügige Änderungen vorgetragen worden. Diese Änderungen betreffen nicht den Inhalt, sondern seien auf Grund geänderter Rechtsgrundlagen, Hinweisen auf Reduzierung von Bürokratie (wie Erlaubnispflicht, Verzicht auf Anzeigepflichten) erforderlich.
Im Weiteren begründet Frau Dr. v. Kuick-Frenz die Bitte auf sofortige Beschlussfassung damit, dass die Stadtverwaltung zum Teil noch auf Grundlage der alten Satzungen viele Bauanträge auf Werbung versagt habe und man nun gehalten sei, zahlreiche Bauanträge in Richtung Satzung zu genehmigen.
(In der Diskussion beantragt der Stadtverordnete Schüler,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
die Überweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und
Landwirtschaft, zieht diesen Geschäftsordnungsantrag aber zu einem späteren
Zeitpunkt zurück.)
In der Diskussion wird von mehreren Stadtverordneten Unverständnis geäußert, warum das Gremium erst zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von einem Verwaltungsgerichtsverfahren erhalten habe, in das die Stadt involviert sei. Auf Bitte des Stadtverordneten Friederich, Fraktion CDU, zur näheren Erörterung der Sachlage legt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner dar, dass das Verwaltungsgericht sehr deutlich mitgeteilt habe, dass es die entsprechende Werbesatzung für unwirksam halte. Zur Vermeidung eines satzungslosen Raumes könnte man die Vorlagen beschließen und die Diskussion in den Ausschüssen führen, ob Änderungen an den Satzungen später vorzunehmen sind.
Um 20:35 Uhr bittet der Oberbürgermeister um eine Auszeit
und zieht sich mit seinen Beigeordneten zur Beratung der weiteren
Verfahrensweise zurück.
Anschließend (20:40 Uhr) gibt der Oberbürgermeister Herr Jakobs zu
Protokoll, dass die Prüfung der vorliegenden Unterlagen ergeben habe, dass
jeder Stadtverordnete die Kurzeinführung mit dem Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage (3 Seiten) erhalten habe. Der ausführliche Satzungstext und
die Anlagen (25 Seiten + 1 Plan) wurden aus Kostengründen nicht an jeden
einzelnen Stadtverordneten ausgereicht; allerdings habe jede Fraktion die
kompletten Anlagen erhalten, sodass über die Vollständigkeit der Unterlagen kein Zweifel mehr bestehe.
Herr Jakobs schlägt die Beschlussfassung der Satzungen in der heutigen Sitzung
vor – mit dem Vorbehalt, dass diese anschließend noch einmal in den Ausschüssen
behandelt werden, um die Möglichkeit hinsichtlich der Diskussion von Änderungen
einzuräumen. Die entsprechenden Satzungen sollen der
Stadtverordnetenversammlung erneut vorgelegt werden.
Die Abstimmung der nachfolgenden Vorlagen: DS 06/SVV/0020;
DS 06/SVV/0021; DS 06/SVV/0022; DS 06/SVV/0023; DS 06/SVV/0024; DS 06/SVV/0025;
DS 06/SVV/0026 und DS 06/SVV/0027 erfolgt unter dem Vorbehalt der
nochmaligen Diskussion in den Ausschüssen für Stadtplanung und Bauen sowie für
Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft und der DS 06/SVV/0024 und
06/SVV/0025 im Ausschuss für
Kultur.
(Die Redebeiträge des Beigeordneten für Zentrale Steuerung
und Service Herrn Exner und des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs sind der
Niederschrift als Anlage beigefügt.)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Beschluss über die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Am Stern – Drewitz“ vom 01.06.2005
(DS 05/SVV/0276) wird aufgrund der im Anzeigeverfahren erhobenen
rechtlichen Bedenken der Sonderaufsichtsbehörde aufgehoben.
2. Die
Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Am Stern –
Drewitz“ wird gemäß § 81 Abs. 1 und 8 BbgBO erlassen (s. Anlage 2).
3. Die
Werbesatzung vom 17.06.1996 in der
Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1996 wird
aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich östlich der Wetzlarer Bahn bis zur Stadtgrenze erstrecken (im Plan
zur Anlage 2 blau abgegrenzt).
Anlagen zur Vorlage
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51,5 kB
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97 kB
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3
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5 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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