25.01.2006 - 7.4 Straßenausbaubeiträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Datum:
- Mi., 25.01.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
05/SVV/1043 Straßenausbaubeiträge
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion Die
Linke. PDS eingebracht.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete
Schüler bringt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag
ein und überweist diesen
anschließend in den Hauptausschuss.
Dieser
Änderungsantrag hat folgenden Wortlaut:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.12.2004 wird wie folgt geändert:
§ 10
Beteiligung der Anlieger
(1)
Die
Verwaltung hat die betroffenen Anlieger frühzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn
einer Baumaßnahme im Sinne von § 1 über Ausbauumfang, Ausbaustandard und
voraussichtlich zu leistende Beiträge sowie über die Möglichkeit, sich gegen
die Baumaßnahme auszusprechen, zu informieren. Die Information soll schriftlich
durch Mitteilung an jeden betroffenen Anlieger erfolgen.
(2)
(2)
Spricht sich eine Mehrheit der Anlieger gegen die geplante Straßenbaumaßnahme
aus, ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung
vorzulegen, soweit nicht lediglich
Grundstückszufahrten im Sinne von § 11 hergestellt werden sollen.
Der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg erklärt sich mit der Überweisung der DS
05/SVV/01043 in den Hauptausschuss einverstanden und beantragt namens
der Fraktion Die Linke. PDS die wörtliche Aufnahme der Behandlung dieses
Tagesordnungspunktes in die Niederschrift.
Die
wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die in der
Satzung für Straßenausbaubeiträge vorgeschriebene Befragung der Anlieger vor
Beginn der Straßenbaumaßnahmen konsequent realisiert wird.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist im März 2006 ein Bericht über die seit 2000
durchgeführten Straßenausbaumaßnahmen und die konkrete Form der Bürgerbefragung
vorzulegen. Mit dem Bericht ist eine rechtliche Prüfung über die Folgen einer
nicht durchgeführten Befragung der Anlieger vor Beginn der Straßenbaumaßnahmen
vorzulegen.
Angesichts
der aufgetretenen Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Florastraße
und der Potsdamer Straße ist den Anliegern für die jetzt erfolgte Aufforderung
zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen ein Aufschub bis zu einer rechtlichen
Klärung der Zahlungsvoraussetzungen zu erteilen.