11.01.2006 - 12 Jahresabschlüsse zum 31.12.2001, 31.12.2002 und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner bringt die Vorlage ein.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

I. Jahresabschluss zum 31.12.2001

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2001 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird gemäß § 7 Nr. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.
  2. Der Jahresgewinn in Höhe von 5.903,35 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Dem Oberbürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2001 gemäß § 7 Nr. 5 EigV Entlastung erteilt.

 

II. Jahresabschluss zum 31.12.2002

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2002 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird gemäß § 7 Nr. 4 EigV festgestellt.
  2. Die Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2002 verzeichnet unterjährig einen Abfluss von liquiden Mitteln i.H.v. 46.937,67 €.
  3. Für das Wirtschaftsjahr 2002 wird gemäß § 7 Nr. 5 EigV Entlastung erteilt, und zwar

·         für die Zeit vom 01.01.2002 bis 12.08.2002 dem Oberbürgermeister und

·         für die Zeit vom 13.08.2002 bis 31.12.2002 der beauftragten Abwicklerin.

 

III. Jahresabschluss zum 31.12.2003

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2003 des Eigenbetriebes Potsdam Information wird gemäß § 7 Nr. 4 EigV festgestellt.
  2. Die Einnahmen- / Ausgabenrechnung 2003 verzeichnet unterjährig einen Abfluss von liquiden Mitteln i.H.v. 649,03 €.
  3. Für das Wirtschaftsjahr 2003 wird gemäß § 7 Nr. 5 EigV Entlastung erteilt, und zwar

·         für die Zeit vom 01.01.2003 bis 21.05.2003 der beauftragten Abwicklerin und

·         für die Zeit vom 22.05.2003 bis 31.12.2003 dem beauftragten Abwickler.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       7

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Anlagen zur Vorlage