14.02.2006 - 3.11 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 14.02.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Einbringung der Vorlagen B-Plan 66 B und 66 A erfolgt
gemeinsam durch Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung). Auf Rückfragen bzgl.
der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde wird informiert, dass der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld hier bereits in Vorleistung gegangen sei
und damit Fakten geschaffen habe. Bzgl. der relativ dicht erscheinenden
Bebauung im B-Plan-Gebiet 66 B erläutert Frau Baumgart, dass im nördlichen
Bereich Ausweisungen für einzelstehende Einfamilienhäuser erfolgen. Insgesamt handelt
es sich um ein breites Angebot (EFH, Doppelhäuser und mehr im südl. Bereich
Reihenhäuser).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und des einfachen
Änderungsverfahrens des Bebauungsplanentwurfes 66B „Nördliche Gartenstadt“
wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan 66B
„Nördliche Gartenstadt“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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456,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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