14.02.2006 - 3.11 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlagen B-Plan 66 B und 66 A erfolgt gemeinsam durch Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung). Auf Rückfragen bzgl. der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde wird informiert, dass der Entwicklungsträger Bornstedter Feld hier bereits in Vorleistung gegangen sei und damit Fakten geschaffen habe. Bzgl. der relativ dicht erscheinenden Bebauung im B-Plan-Gebiet 66 B erläutert Frau Baumgart, dass im nördlichen Bereich Ausweisungen für einzelstehende Einfamilienhäuser erfolgen. Insgesamt handelt es sich um ein breites Angebot (EFH, Doppelhäuser und mehr im südl. Bereich Reihenhäuser).

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und des einfachen Änderungsverfahrens des Bebauungsplanentwurfes 66B „Nördliche Gartenstadt“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan 66B „Nördliche Gartenstadt“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                    1

Enthaltungen:                       2

 

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Anlagen zur Vorlage