01.03.2006 - 4.3 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Datum:
- Mi., 01.03.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss
hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Punkt 2. im Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:
Die Jahresdurchschnittsbelegung jeder Kita im Jahr 2005 ist in den Altersgruppen 0 Jahre bis zum Ende der Grundschulzeit ohne Zustimmung des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2006 nicht zu unterschreiten. Die Kapazität der bisher vom Jugendamt ausgestatteten Angebote für Kinderbetreuung gemäß § 1(4) KitaG (Aki) sind auszulasten, bevor ein weiterer Ausbau von Hortkapazitäten erfolgt.
Abstimmung:
Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
Maßnahmen der Verwaltung des
Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine
bedarfsgerechte Versorgung im Haushaltsjahr 2006.
- Bereitstellung von insgesamt 9.794 Plätzen in
Kindertagesstätten, Tagespflege und anderen Betreuungsformen gemäß § 1
Kita- Gesetz.
- Die Verteilung der Plätze erfolgt auf 84 Standorte
gemäß Anlage 1, auf Tagespflege und auf andere Betreuungsformen, die
auszubauen sind.
Die Jahresdurchschnittsbelegung jeder Kita im
Jahr 2005 ist in den Altersgruppen 0 Jahre bis zum Ende der Grundschulzeit ohne
Zustimmung des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2006 nicht zu unterschreiten. Die
Kapazität der bisher vom Jugendamt ausgestatteten Angebote für Kinderbetreuung
gemäß § 1(4) KitaG (Aki) sind auszulasten, bevor ein weiterer Ausbau von
Hortkapazitäten erfolgt.
- Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für
Grundschulkinder in der Nähe von Schulstandorten, um dem stark
anwachsenden Bedarf zu entsprechen. Gemäß aktueller
Schulentwicklungsplanung sind zum Teil erhebliche Erweiterungen in/an oder
in der Nähe folgender Standorte durch Bereitstellung zusätzlicher Raum-
und Gebäudekapazitäten oder Veränderungen der Altersstruktur in
naheliegenden Kitas zu gewährleisten: GS 2, GS 12, GS 16, GS 25/26.
- Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im
Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende
Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der
Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG
sichergestellt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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