21.02.2006 - 2.3 Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen) Änder...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschussvorsitzende erinnert daran, dass die Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt behandelt und zurück gestellt worden ist; die Wiedervorlage sollte erfolgen wenn es einen neuen Sachstand gibt.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) verweist auf die Beratung im Ausschuss im Mai vergangenen Jahres und informiert, dass es nach dem zwischenzeitlich erreichten Verhandlungsstand der Projektträgerseite gelungen ist, für die bestehende Nahversorgungseinrichtung im Zentrum des Kirchsteigfelds noch eine Verlängerung des Mietvertrags bis zum Ende des Jahres 2006 zu erwirken; verweist jedoch darauf, dass damit mit Beginn des Jahres 2007 die Nahversorgung im Kirchsteigfeld nicht mehr gegeben ist. Die vorgeschlagene Ansiedlung einer Nahversorgungseinrichtung mit ergänzenden Nutzungen am nördlichen Rand des Kirchsteigfelds bietet aufgrund der erheblich günstigeren verkehrlichen Anbindung die Möglichkeit einer auch dauerhaft wirtschaftlich tragfähigen Kompensation der am bisherigen Standort auf absehbare Zeit nicht mehr verfügbaren Nahversorgung für das Kirchsteigfeld.

 

Herr Kümmel, Herr Lehmann und Frau Oldenburg führen aus, dass nach ihrer Meinung kein veränderter Sachstand vorliege und äußern sich gegen die avisierte Lösung; sie verweisen darauf, dass es an anderer Stelle (z.B. gegenüber im Gewerbegebiet od. an der Trebbiner Str.) geeignetere Standorte gäbe.

 

Herr Goetzmann verweist auf die durch ihn in einer früheren Sitzung gemachten Aussagen zum Ansiedlungsinteresse nur an Hauptverkehrsstraßen; mit dem durch die Verwaltung unterbreiteten Vorschlag bestünde die Chance für eine langfristige Nahversorgung an dieser Stelle.

 

Nach weiterer Diskussion erfolgt die Abstimmung zur Vorlage.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                  Der Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld, Teilbereich nördliche Ricarda-Huch-Str.“ ist im Teilbereich in einem 2. (förmlichen) Änderungsverfahren gem. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern (s. Anlage 1).

2.                  Das Bebauungsplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

3.                  Vor Herbeiführung des Auslegungsbeschlusses ist eine gutachterliche Bewertung der Verträglichkeit weiterer großflächiger Nahversorgungseinrichtungen für das Wohngebiet insgesamt und der Auswirkungen auf das bestehende Wohngebietszentrum vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           0

Nein-Stimmen:                    7

Enthaltungen:                       1

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Anlagen zur Vorlage