01.03.2006 - 6.31 Vorgezogener Abwägungsbeschluss zum Bebauungspl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.31
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 01.03.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Kultur.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 06/SVV/0136 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für
Kultur wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der
Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der
im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B
„Schiffbauergasse-Süd“ von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines
Parkhauses auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks sowie deren
Auswirkungen betreffen, entschieden. (Anlage 1)
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung der im Zuge der
öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse-Süd“
von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines Kunstmuseums (Fluxus+) sowie deren Auswirkungen
betreffen, entschieden. (Anlage 2)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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