26.01.2006 - 10 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schweers bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Basekow bring den Änderungsantrag des Unterausschusses Kita ein und begründet diesen.

 

Herr Liebe verweist auf die Seite 5 der Begründung: „Die Notwendigkeit der Neuerrichtung ergibt sich aus den stark frequentierten Sozialräumen II, III und IV und dienen einer wohnortnahen Versorgung.“ Ihm ist ein Einzelfall bekannt, indem eine Mutter aus Fahrland an eine Kita im Kirchsteigfeld verwiesen wurde.

 

Frau Stooß erklärt, dass sich dies auf die Neuerrichtung, nicht auf die Erweiterung bezieht.

Die Sorge des Unterausschusses Kita besteht darin, dass es sich auswirkt, wenn den Trägern die Belegungsgrenze nicht nach Krippe, Kita und Hort differenziert vorgegeben wird.

 

Änderungsantrag des UA Kita:

Der Punkt 2 im Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:

Die Jahresdurchschnittsbelegung jeder Kita im Jahr 2005 ist in den Altersgruppen 0 Jahre bis zum Ende der Grundschulzeit ohne Zustimmung des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2006 nicht zu unterschreiten. Die Kapazität der bisher vom Jugendamt ausgestatteten Angebote für Kinderbetreuung gemäß § 1(4) KitaG (Aki) sind auszulasten, bevor ein weiterer Ausbau von Hortkapazitäten erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11
Ablehnung:                    0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im Haushaltsjahr 2006.

  1. Bereitstellung von insgesamt 9.794 Plätzen in Kindertagesstätten, Tagespflege und anderen Betreuungsformen gemäß § 1 Kita- Gesetz.
  2. Die Verteilung der Plätze erfolgt auf 84 Standorte gemäß Anlage 1, auf Tagespflege und auf andere Betreuungsformen, die auszubauen sind.
  3. Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für Grundschulkinder in der Nähe von Schulstandorten, um dem stark anwachsenden Bedarf zu entsprechen. Gemäß aktueller Schulentwicklungsplanung sind zum Teil erhebliche Erweiterungen in/an oder in der Nähe folgender Standorte durch Bereitstellung zusätzlicher Raum- und Gebäudekapazitäten oder Veränderungen der Altersstruktur in naheliegenden Kitas zu gewährleisten: GS 2, GS 12, GS 16, GS 25/26.
  4. Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

+ Änderungsantrag:

Der Punkt 2 im Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:

Die Jahresdurchschnittsbelegung jeder Kita im Jahr 2005 ist in den Altersgruppen 0 Jahre bis zum Ende der Grundschulzeit ohne Zustimmung des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2006 nicht zu unterschreiten. Die Kapazität der bisher vom Jugendamt ausgestatteten Angebote für Kinderbetreuung gemäß § 1(4) KitaG (Aki) sind auszulasten, bevor ein weiterer Ausbau von Hortkapazitäten erfolgt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage