26.01.2006 - 10 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.01.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Schweers bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Frau
Basekow bring den
Änderungsantrag des Unterausschusses Kita ein und begründet diesen.
Herr
Liebe verweist auf
die Seite 5 der Begründung: „Die Notwendigkeit der Neuerrichtung ergibt sich
aus den stark frequentierten Sozialräumen II, III und IV und dienen einer
wohnortnahen Versorgung.“ Ihm ist ein Einzelfall bekannt, indem eine Mutter aus
Fahrland an eine Kita im Kirchsteigfeld verwiesen wurde.
Frau
Stooß erklärt, dass
sich dies auf die Neuerrichtung, nicht auf die Erweiterung bezieht.
Die Sorge des Unterausschusses Kita besteht darin, dass es sich auswirkt, wenn den Trägern die Belegungsgrenze nicht nach Krippe, Kita und Hort differenziert vorgegeben wird.
Änderungsantrag
des UA Kita:
Der
Punkt 2 im Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:
Die Jahresdurchschnittsbelegung jeder Kita im Jahr 2005 ist in den Altersgruppen 0 Jahre bis zum Ende der Grundschulzeit ohne Zustimmung des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2006 nicht zu unterschreiten. Die Kapazität der bisher vom Jugendamt ausgestatteten Angebote für Kinderbetreuung gemäß § 1(4) KitaG (Aki) sind auszulasten, bevor ein weiterer Ausbau von Hortkapazitäten erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Geänderter
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Maßnahmen der Verwaltung des
Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine
bedarfsgerechte Versorgung im Haushaltsjahr 2006.
- Bereitstellung von insgesamt 9.794 Plätzen in
Kindertagesstätten, Tagespflege und anderen Betreuungsformen gemäß § 1
Kita- Gesetz.
- Die Verteilung der Plätze erfolgt auf 84 Standorte
gemäß Anlage 1, auf Tagespflege und auf andere Betreuungsformen, die
auszubauen sind.
- Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für
Grundschulkinder in der Nähe von Schulstandorten, um dem stark
anwachsenden Bedarf zu entsprechen. Gemäß aktueller
Schulentwicklungsplanung sind zum Teil erhebliche Erweiterungen in/an oder
in der Nähe folgender Standorte durch Bereitstellung zusätzlicher Raum-
und Gebäudekapazitäten oder Veränderungen der Altersstruktur in
naheliegenden Kitas zu gewährleisten: GS 2, GS 12, GS 16, GS 25/26.
- Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im
Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende
Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der
Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG
sichergestellt werden kann.
+
Änderungsantrag:
Der
Punkt 2 im Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:
Die Jahresdurchschnittsbelegung jeder Kita im Jahr 2005 ist in den Altersgruppen 0 Jahre bis zum Ende der Grundschulzeit ohne Zustimmung des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2006 nicht zu unterschreiten. Die Kapazität der bisher vom Jugendamt ausgestatteten Angebote für Kinderbetreuung gemäß § 1(4) KitaG (Aki) sind auszulasten, bevor ein weiterer Ausbau von Hortkapazitäten erfolgt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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