23.02.2006 - 8 Änderung der Sportfördersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Fraktion Die Andere - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 23.02.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Voehse bringt die
neue Fassung des Antrages ein und begründet diese. Er weist auf eine Erklärung
der Interessenvertretung Sport der freien Träger der Jugendhilfe hin und
verliest diese (siehe Anlage).
Frau
H. Fischer betont,
dass es zu den inhaltlichen Fragen eine Diskussion im Ausschuss für Bildung und
Sport gab.
Sie macht deutlich, dass die Sportfördersatzung sowie die Sportanlagennutzungs- und Vergabeordnung bereits überarbeitet werden. Die Vorlage von beschlussfertigen Unterlagen bis Mai 2006 ist der Verwaltung nicht möglich.
Herr
Dr. Henrich bringt
folgenden Änderungsantrag ein:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
Stadtverordneten eine Beschlussvorlage vorzulegen, in der die vom Rechtsamt
aufgezeigten Mängel behoben sind.
Er
bittet, derartige Erklärungen zukünftig im Vorfeld bekannt zu geben. Auch liegt
der Änderungsantrag der Fraktion Die Andere erste heute als Tischvorlage vor.
Frau
Dr. Müller bittet
Herrn Voehse, ein Exemplar der Erklärung an Frau Spyra zu übergeben um dies
dann an alle Ausschussmitglieder weiterzureichen.
Herr
Wernick-Otto
erinnert daran, dass der ursprüngliche Antrag an die Verwaltung zur Prüfung
überwiesen wurde.
Frau
Eiserbeck schlägt
vor, dass sich der Jugendhilfeausschuss mit der Resolution auseinandersetzt.
Sie
fragt, welche finanziellen Auswirkungen eine kostenfreie Nutzung der Turnhallen
hätte.
Frau
H. Fischer kann
dies so nicht beziffern. Sie erklärt, dass die jährliche Förderung insgesamt
2,9 Mio. Euro beträgt.
Frau
Knoblich bittet
darum, dass deutlich gemacht wird, von welchen Trägern die Resolution kommt.
Herr
Liebe bittet darum,
dass sich die betroffenen Träger, der Stadtsportbund und die Verwaltung
diesbezüglich an einen Tisch setzen.
Herr
Schweers macht
deutlich, dass es das Angebot der Verwaltung gab und ein Gespräch stattgefunden hat. Er weist daraufhin, dass
das Rechtsamt festgestellt hat, dass die Kooperation der Träger mit dem
Stadtsportbund möglich ist. Des weiteren wurde durch das Rechtsamt
festgestellt, dass die Satzungen verändert werden sollten.
Herr
Harder regt an zu
prüfen, wie hoch der eigentliche Bedarf hier ist.
Frau
H. Fischer weist
darauf hin, dass der Stadtsportbund bereits nach Lösungsmöglichkeiten sucht und
auch Angebote unterbreitet hat.
Herr
Voehse betont, dass
die Jugendlichen in Begleitung fachlich versierter Sozialpädagogen in die
Hallen gehen sollen. Hier sollte eine unkomplizierte Lösung gefunden werden. Es
sollte ein bestimmtes Zeitkontingent geben, welches durch die Sozialpädagogen
genutzt werden kann.
Herr
Müller fragt, um
welche Größenordnung es sich hier handeln soll und warum man nicht auf das
Angebot des Stadtsportbundes eingegangen ist.
Herr
Harder bittet die
Verwaltung zu prüfen, ob die Nutzungsgebühren für die Hallen möglicherweise
durch die Jugendförderung übernommen werden könnten.
Frau
Dr. Müller stellt
fest, dass der Änderungsantrag von Herrn Dr. Henrich durch Verwaltungshandeln
erledigt wird.
Herr
Wernick-Otto bittet
die Verwaltung, sich erneut mit allen Beteiligten zu beraten, um eine Lösung
herbeiführen zu können.
Herr
Wartenberg stellt
folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Abstimmung
zur neuen Fassung des Antrages.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 3
Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.
Herr
Dr. Henrich bittet
um Informationen zu den Beanstandungen des Rechtsamtes.
Er erklärt
auch weiterhin seine Gesprächsbereitschaft, hier eine Lösung herbeizuführen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtverordneten bis Mai 2006 einen
Beschlussvorschlag vorzulegen, mit dem die Sportfördersatzung und die
Sportstätten- Nutzungs- und Vergabeordnung so geändert werden, dass neben den
Sportvereinen auch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Anspruch auf die
kostenlose Nutzung der Sportanlagen erhalten.