23.02.2006 - 8 Änderung der Sportfördersatzung

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Voehse bringt die neue Fassung des Antrages ein und begründet diese. Er weist auf eine Erklärung der Interessenvertretung Sport der freien Träger der Jugendhilfe hin und verliest diese (siehe Anlage).

 

Frau H. Fischer betont, dass es zu den inhaltlichen Fragen eine Diskussion im Ausschuss für Bildung und Sport gab.

Sie macht deutlich, dass die Sportfördersatzung sowie die Sportanlagennutzungs- und Vergabeordnung bereits überarbeitet werden. Die Vorlage von beschlussfertigen Unterlagen bis Mai 2006 ist der Verwaltung nicht möglich.

 

Herr Dr. Henrich bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtverordneten eine Beschlussvorlage vorzulegen, in der die vom Rechtsamt aufgezeigten Mängel behoben sind.

 

Er bittet, derartige Erklärungen zukünftig im Vorfeld bekannt zu geben. Auch liegt der Änderungsantrag der Fraktion Die Andere erste heute als Tischvorlage vor.

 

Frau Dr. Müller bittet Herrn Voehse, ein Exemplar der Erklärung an Frau Spyra zu übergeben um dies dann an alle Ausschussmitglieder weiterzureichen.

 

Herr Wernick-Otto erinnert daran, dass der ursprüngliche Antrag an die Verwaltung zur Prüfung überwiesen wurde.

 

Frau Eiserbeck schlägt vor, dass sich der Jugendhilfeausschuss mit der Resolution auseinandersetzt.

Sie fragt, welche finanziellen Auswirkungen eine kostenfreie Nutzung der Turnhallen hätte.

 

Frau H. Fischer kann dies so nicht beziffern. Sie erklärt, dass die jährliche Förderung insgesamt 2,9 Mio. Euro beträgt.

 

Frau Knoblich bittet darum, dass deutlich gemacht wird, von welchen Trägern die Resolution kommt.

 

Herr Liebe bittet darum, dass sich die betroffenen Träger, der Stadtsportbund und die Verwaltung diesbezüglich an einen Tisch setzen.

 

Herr Schweers macht deutlich, dass es das Angebot der Verwaltung gab  und ein Gespräch stattgefunden hat. Er weist daraufhin, dass das Rechtsamt festgestellt hat, dass die Kooperation der Träger mit dem Stadtsportbund möglich ist. Des weiteren wurde durch das Rechtsamt festgestellt, dass die Satzungen verändert werden sollten.

 

Herr Harder regt an zu prüfen, wie hoch der eigentliche Bedarf hier ist.

 

Frau H. Fischer weist darauf hin, dass der Stadtsportbund bereits nach Lösungsmöglichkeiten sucht und auch Angebote unterbreitet hat.

 

Herr Voehse betont, dass die Jugendlichen in Begleitung fachlich versierter Sozialpädagogen in die Hallen gehen sollen. Hier sollte eine unkomplizierte Lösung gefunden werden. Es sollte ein bestimmtes Zeitkontingent geben, welches durch die Sozialpädagogen genutzt werden kann.

 

Herr Müller fragt, um welche Größenordnung es sich hier handeln soll und warum man nicht auf das Angebot des Stadtsportbundes eingegangen ist.

 

Herr Harder bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Nutzungsgebühren für die Hallen möglicherweise durch die Jugendförderung übernommen werden könnten.

 

Frau Dr. Müller stellt fest, dass der Änderungsantrag von Herrn Dr. Henrich durch Verwaltungshandeln erledigt wird.

 

Herr Wernick-Otto bittet die Verwaltung, sich erneut mit allen Beteiligten zu beraten, um eine Lösung herbeiführen zu können.

 

Herr Wartenberg stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Abstimmung zur neuen Fassung des Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  3
Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.

 

Herr Dr. Henrich bittet um Informationen zu den Beanstandungen des Rechtsamtes.

Er erklärt auch weiterhin seine Gesprächsbereitschaft, hier eine Lösung herbeizuführen.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtverordneten bis Mai 2006 einen Beschlussvorschlag vorzulegen, mit dem die Sportfördersatzung und die Sportstätten- Nutzungs- und Vergabeordnung so geändert werden, dass neben den Sportvereinen auch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Sportanlagen erhalten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  9

Der Antrag wird abgelehnt.