21.02.2006 - 2.1 Billigung der Abwägung und Beschluss zur 5. Änd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Behandlung in der vergangenen Sitzung; hier waren noch 2 Punkte offen in der Klärung:

  • Notwendigkeit GE-Ausweisung – weshalb nicht insgesamt Ausweisung als MI?
  • Zulässigkeit der Gewerbeansiedlung (Tankstelle und ATU) obwohl im FNP als Wohngebiet ausgewiesen

 

Herr Kahle (Bereich Stadtentwicklung) erläutert, dass MI eine Mischung aus Wohnen und das Wohnen nicht störende Gewerbe sei. Die Ausweisung als GE ist erforderlich, weil ausdrücklich kein Wohnen geplant werden sollte. Beide Betriebe ATU und Tankstelle sind auf der Grundlage eines B-Plan-Entwurfes genehmigt worden; Basis dafür war der Auslegungsbeschluss der STVV. Im Rahmen der Bürger- und TÖB-Beteiligung hat es keine Bedenken gegen diese Ansiedlung gegeben. Grundlage für die Genehmigung § 33 (2) BauGB. Die FNP-Änderung schafft die formelle Voraussetzung für die Beschlussfassung und Genehmigung des B-Planes. Dieser ist für die Einbringung in der STVV März vorbereitet worden.

 

Herr Goetzmann verweist auf die 3-Monats-Frist bei der FNP-Genehmigung. Die Veröffentlichung muss vor der Bekanntmachung des B-Planes erfolgen.

 

Auf die Frage, welche bindende Wirkung ein FNP habe, wenn nachträglich auch in eine andere Richtung gedacht wird, antwortet Herr Goetzmann, dass dieser für die Einzelbaugenehmigung nur im Außenbereich (Genehmigung nach § 35 BauGB) bindend sei.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Angermannsiedlung“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       1

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Anlagen zur Vorlage