22.03.2006 - 7 Anlage von Abbiegestreifen und eines Radweges a...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Praetzel teilt zum o. g. Antrag des Jugendhilfeausschusses mit, dass man dem Prüfauftrag bereits gefolgt sei.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der derzeitige Radweg ausreichend und verkehrssicher sei.

Aktuell besteht keine Rechtsgrundlage den Ankauf zu begründen, es können durch die Verwaltung keine finanziellen Mittel bereit gestellt werden.

 

In der Diskussion spricht Herr Cornelius nochmals den Punkt der Kosten, welche bei der Umsetzung des vorliegenden Antrages auf die Stadt zukommen würden, an. 

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Abstimmungsergebnis:

Der vorliegende Antrag 06/SVV/0156 wird von den Ausschussmitgliedern mit 6/0/2 abgelehnt.