05.04.2006 - 5.1 Beschluss zur erneuten (eingeschränkten) öffent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan  Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ entschieden (siehe Anlage 1a bis 1b).

 

2.        Das Bebauungsplan-Verfahren ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) weiterzuführen.

 

3.        Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ ist in der geänderten Form gemäß § 4a Abs. 3 i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlage 2). Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen