05.04.2006 - 7.32 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/93 "...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ entsprechend der Anlagen 1, 1A und 1B entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung Golm  vom 29.05.1995 und 10.07.1995 behält ansonsten ihre Gültigkeit.

 

2.        Der Bebauungsplan Nr. 02/93 „Wohngebiet Ritterstraße“ (Ortsteil Golm) wird gemäß § 10 BauGB  als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage