03.05.2006 - 6.21 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 06/SVV/0296, 06/SVV/0364, 06/SVV/0365, 06/SVV/0396, 06/SVV/0366, 06/SVV/0369, 06/SVV/0371 und 06/SVV/0372 werden von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen gemeinsam eingebracht und entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

Entsprechend dem Antrag des Stadtverordneten Jäkel, Fraktion DIE LINKE. PDS wird die DS 06/SVV/0365 ebenfalls in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft überwiesen.

überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 99 „Horstweg Ost“  wird gebilligt. (siehe Anlage 2)

 

2.        der Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg Ost“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. (siehe Anlage 3)

 

 

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Anlagen zur Vorlage