11.04.2006 - 3.4 Teilung des Geltungsbereiches SAN-B01 "Ortsmitt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz und Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) eingebracht, dabei werden Informationen zum bisherigen Verfahren und die Vorgehensweise der Verwaltung gegeben.

 

Herr Kümmel und Frau Oldenburg hinterfragen die nicht erfolgte Umsetzung des STVV-Beschlusses zum SAN-B 01A.

Es wird kritisiert, dass hier keine Information an die Stadtverordnetenversammlung erfolgt ist.

 

Der SB-Ausschuss bittet die Verwaltung künftig in ähnlich gelagerten Fällen, die Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zu informieren (auch durch Aufhebung des jeweiligen Stadtverordnetenbeschlusses) wenn sich die Bedingungen geändert haben,

 

Nach weiteren kurzen Anmerkungen der Teilnehmer erfolgt die Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Teilung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes SAN-B 01 „Nowawes Ortsmitte“ in die Teilbereiche SAN-B-01A  „Webergasse“ und  SAN-B-01B „Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4 BauGB. (s. Anlage 2)

2.      Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN-B 01B „Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4 BauGB aufzuheben.

3.      Den Satzungsbeschluss vom 12.07.1999 für den Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“ gem. §2 Abs.4 BauGB aufzuheben.

4.      Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur Trägerbeteiligung für den  Bebauungsplan SAN-B 01 „Nowawes Ortsmitte“ sowie zu den vereinfachten Änderungsverfahren für den Bebauungsplan SAN-B-01A „Webergasse“ zu billigen. (s. Anlage 3)

5.      Den Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“ gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen und die dazugehörige Begründung zu billigen. (s. Anlage 4)

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       0

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Anlagen zur Vorlage