11.04.2006 - 3.9 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 "Tür...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eine Einbringung wird nicht gewünscht; Herr Goetzmann geht auf Rückfragen der Teilnehmer, u.a. zur Straßenkante im nordwestlichen Bereich in der Berliner Str. ein.

 

Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf die Stellungnahme der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und erkundigt sich, weshalb die Höhen in der Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr nicht verbindlich festgesetzt worden seien.

 

Herr Goetzmann erläutert, dass es bei diesen öffentlichen Flächen die Zielrichtung sei, dass die Stadt sich über den B-Plan nicht stärker bindet, als es durch den Blickwinkel der Stadt notwendig ist. Eine konkrete Festlegung hätte eine erneute öffentliche Auslegung zur Folge; damit wäre die Terminstellung 20.8.06 nicht zu halten.

 

Nach weiterer Verständigung zwischen den Teilnehmern erfolgt Verständigung dahingehend, dass die Vorlage um einen dritten Beschlusspunkt (hier Maßgabe – Einhaltung der getroffenen Festlegungen zur Höhe des Gebäudes Feuerwehr) erweitert wird. Auf eine Formulierung werden sich Ausschussvorsitzender und Verwaltung bis zur nächsten STVV verständigen.

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ergänzter Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen   der   Träger  öffentlicher  Belange  zum  Bebauungsplan  Nr. 27  „Türkstraße“ entsprechend entschieden(s. Anlage 1a und 1b).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Maßgabe – genaue Beschreibung der zulässigen Höhen in der Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr (hier wird noch geeignete Formulierung vorbereitet)

 

In der darauffolgenden Sitzung des SB-Ausschusses am 25.4.2006 ist folgender Text für den zu ergänzenden Punkt 3 des Beschlussvorschlages bestätigt worden:

 

  1. Bei der Realisierung der Feuerwache sind mit Rücksicht auf die Blickbezüge aus dem Babelsberger Park in Richtung Nikolaikirche folgende Höhen nicht zu überschreiten

Verwaltungsbau / Wagenhalle   14,60 m über Gelände
(Front zur Holzmarktstraße)

Werkstattbereich (Front zur Türkstraße) 7,50 m über Gelände
(Front zur Türkstraße)  (Schlauchturm 24,20 m)

 

Diese Höhenbegrenzungen gelten auch für etwa später notwendig werdende bauliche Veränderungen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       1

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Anlagen zur Vorlage