11.04.2006 - 3.9 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 "Tür...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.04.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Eine Einbringung wird nicht gewünscht; Herr Goetzmann geht
auf Rückfragen der Teilnehmer, u.a. zur Straßenkante im nordwestlichen Bereich
in der Berliner Str. ein.
Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf die Stellungnahme der
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und erkundigt sich, weshalb die Höhen
in der Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr nicht verbindlich festgesetzt worden
seien.
Herr Goetzmann erläutert, dass es bei diesen öffentlichen
Flächen die Zielrichtung sei, dass die Stadt sich über den B-Plan nicht stärker
bindet, als es durch den Blickwinkel der Stadt notwendig ist. Eine konkrete
Festlegung hätte eine erneute öffentliche Auslegung zur Folge; damit wäre die
Terminstellung 20.8.06 nicht zu halten.
Nach weiterer Verständigung zwischen den Teilnehmern erfolgt
Verständigung dahingehend, dass die Vorlage um einen dritten Beschlusspunkt
(hier Maßgabe – Einhaltung der getroffenen Festlegungen zur Höhe des Gebäudes
Feuerwehr) erweitert wird. Auf eine Formulierung werden sich
Ausschussvorsitzender und Verwaltung bis zur nächsten STVV verständigen.
ergänzter
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der
Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ entsprechend
entschieden(s. Anlage 1a und 1b).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3.
Maßgabe – genaue Beschreibung der zulässigen Höhen in der
Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr (hier wird noch geeignete Formulierung
vorbereitet)
In der
darauffolgenden Sitzung des SB-Ausschusses am 25.4.2006 ist folgender Text für
den zu ergänzenden Punkt 3 des Beschlussvorschlages bestätigt worden:
- Bei der Realisierung der Feuerwache sind mit Rücksicht
auf die Blickbezüge aus dem Babelsberger Park in Richtung Nikolaikirche
folgende Höhen nicht zu überschreiten
Verwaltungsbau / Wagenhalle 14,60 m über Gelände
(Front zur Holzmarktstraße)
Werkstattbereich (Front zur
Türkstraße) 7,50 m über Gelände
(Front zur Türkstraße) (Schlauchturm
24,20 m)
Diese
Höhenbegrenzungen gelten auch für etwa später notwendig werdende bauliche
Veränderungen.
Anlagen zur Vorlage
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