25.04.2006 - 3.1 Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Behandlung der Vorlage in der vergangenen Sitzung; hier war die Frage der Zulässigkeit von Banken nochmals hinterfragt worden.

 

Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) erläutert an Hand der Folie, dass nur im MK 1 in den B-Plänen SAN P 11 und SAN P 08, sowie im SAN P 02 nur im MK 2 (beschränkt auf 1 Einrichtung) Banken zulässig sind.

 

Herr Dr. Seidel vertritt die Auffassung, dass man Banken nur in einem Gebiet zulassen sollte, wo schon Banken ansässig sind. Auch Herr Cornelius äußert Unverständnis; im MK 2 sollten Banken ausgeschlossen werden.

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag: In der Textlichen Festsetzung 11 ist zu ändern – statt in den Kerngebieten 2 und 3 – in neu: in den Kerngebieten 1 und 3.

Abstimmung: 8/0/0

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes SAN-P 11 „Block 21 - Nordbereich“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan SAN-P 11 „Block 21 - Nordbereich“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

+ Änderungen in den textlichen Festsetzungen:

 

11.              In den Kerngebieten 1 und 3 ist die allgemein zulässige Nutzung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung (sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe) nur zulässig, sofern es sich nicht um Bankfilialen oder filialisierte Finanzdienstleistungsbetriebe handelt. Einrichtungen dieser Art sind nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO)

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       0

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Anlagen zur Vorlage