25.04.2006 - 3.4 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 "Nör...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.04.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die
Vorlage ein. Ziel der Planung ist es eine Wohnbebauung für maximal 15
großzügige, parkähnliche Grundstücke vorzubereiten. Die Bebauung soll sich in
ihrer Dimension, Material und Farbe harmonisch dem Landschaftsraum anpassen.
Dabei soll der engere Bereich des Pfingstberghöhenzuges und seiner Kuppen von
Bebauung freigehalten werden. Um den landschaftlichen Charakter zu bewahren,
ist Neubebauung als Einzelhausbebauung geringer Dichte geplant. Zur
landschaftsverträglichen Einfügung sind planungsrechtliche Festsetzungen zur
Fassaden, Dächern sowie den Grundstückseinfriedungen getroffen worden. Mit der
Denkmalschutz- und der Naturschutzbehörde besteht Einvernehmen zu den
Planungsinhalten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben die Bürger sich
nicht geäußert.
An Hand der Karte geht Herr Goetzmann auf die
Sichtbeziehungen ein. Die Stiftung hat im Rahmen der Beteiligung ausdrücklich
diesem Konzept zugestimmt; dazu zitiert Herr Goetzmann aus dem Schreiben der
SPSG vom 20.2.06 (siehe Protokollanlage).
Frau Hüneke spricht die Stellungnahme vom 19.6.06 an. Hier
sei empfohlen worden, nochmals 2 Häuser weg zu nehmen. Herr Goetzmann nimmt
dazu Stellung.
Frau Oldenburg erkundigt sich nach den unterschiedlichen
Zahlen zur Höhe der Ausgleichsmaßnahmen (10.315 m² bzw. 1.020 m²).
Herr Goetzmann verweist hierzu auf die unterschiedlichen
Maßnahmen und Vertragskonstruktionen (zwischen Entwicklungsträger Bornstedter
Feld, Pro Potsdam GmbH als Investor und Stadt Potsdam – 1.020 m²; zwischen Pro
Potsdam GmbH als Vorhabenträger und Stadt Potsdam – 10.315 m² [siehe S. 11 im
städtebaulichen Vertrag] ).
Weiterhin erläutert Herr Goetzmann auf Nachfrage das Wesen
einer überbaubaren Grundstücksfläche; die Höhe wird festgelegt; aber
Differenzierung in der Gesamtbaufläche eines Hauses.
Frau Hüneke stellt den Antrag, dass das östlichste Gebäude zu
streichen ist (Verkürzung des oberen Baufeldes) und der B-Plan entsprechend zu
überarbeiten ist.
Herr Goetzmann erläutert zum Verfahren, dass der B-Plan
keine Häuser enthalte; dann müsste eine Angabe in m für das Zurückziehen der
Grundstücksfläche benannt werden.
Dies hätte einen Eingriff in materielle Inhalte zur Folge
und eine erneute öffentliche Auslegung wäre notwendig. Hierbei verweist er auf
den damit entstehenden erheblichen Zeitverlust für die Realisierung des
B-Planes.
Frau Hünke ändert daraufhin die Formulierung ihres Antrages
in: Die überbaubare
Grundstücksfläche des nördlichen Baufeldes ist vom Osten her um 25 m zu kürzen.
Abstimmung: 1/6/1
Herr Dr. Seidel hinterfragt die Legende der Planzeichnungen,
hier das Höhenverständnis und mittlere Geländehöhe. Herr Goetzmann gibt
entsprechende Erläuterungen und bestätigt, dass hier eine geeignete
Formulierung vor dem Satzungsbeschluss in der STVV in Pkt. 72 auf S. 24
eingefügt wird, die eindeutig klarstellt
-
das es
sich um eine mittlere Höhe an der jeweiligen Lage (Hügelprofil),
-
das es
sich um eine mittlerer Bestandshöhe
handelt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregung der Bürger
und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan
Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide“ entsprechend der Anlagen 1
und 1a entschieden.
- Der
Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide“ wird gemäß §
10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 2).
3.
Dem
städtebaulichen Vertrag über städtebauliche Maßnahmen sowie Ausgleichs- und
Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet Nr. 95 „Pfingstberg / Vogelweide“
(s. Anlage 3) wird zugestimmt.
zur Legende
der Planzeichnung, hier Maß der baulichen Nutzung
mit
der Maßgabe, dass
die entspr. Klarstellung der Formulierung vor Satzungsbeschluss in der STVV
noch eingefügt wird (zu Pkt. 7.2 auf S. 24)
Anlagen zur Vorlage
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