26.04.2006 - 2 Bürgerbefragung zum Freizeitbad - Konkretisieru...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Oberbürgermeister schlägt zu diesem Tagesordnungspunkt vor, dass Herr Paffhausen einen Bericht zum aktuellen Stand gibt und die 3 vorgeschlagenen Varianten erläutert. Herr Goetzmann werde über die geprüften möglichen Standorte für ein Spaßbad berichten.

 

Herr Goetzmann führt dazu aus, dass 6 Standorte geprüft wurden und man keinen ausgelassen habe, über den es sich lohne, auch nur ansatzweise nachzudenken. So seien das Gelände des Schlachthofs, das Gelände des ehemaligen RAW, die nördliche Babelsberger Sraße/Havelauen geprüft worden und  kommen von der Größe her in Betracht. Allerdings gebe es beim Gelände des ehemaligen RAW das Problem der notwendigen Flächenbereinigung, welches eine Fülle von Hindernisse aufbaue. Bei den Havelauen stelle der Umgebungsschutz für das  Weltkulturerbe einen Konfliktfaktor dar. Weiterhin seien die Freundschaftsinsel, der Lustgarten und das Gelände des Wasserbetriebes geprüft worden – alle drei kämen  aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in Betracht.

So blieben der Brauhausberg und das Gelände des ehemaligen Schlachthofes/ die Speicherstadt übrig, wobei bei letzterem die Größe des Geländes für die Errichtung eines Freizeitbades nicht ausreichen werde und weitere Flächen dazuzukaufen sind.

 

Anschließend erläutert Herr Paffhausen ausgehend von den Forderungen des Wirtschaftsministeriums die möglichen drei Varianten. Variante 1 wäre  das Niemeyer-Bad, einschließlich der Sanierung der alten Schwimmhalle am Brauhausberg, Variante 2 die Entwicklung eines alternativen Bades mit dem Ingenieur-Büro Dr. Krieger und Variante 3 der Neubau eines Freizeitbades in der Speicherstadt, einschließlich des Neubaus eines 50-Meter-Beckens. Die Kosten der Variante 1 liegen bei 36,2 Mio €, der Variante 2 bei 31,8 Mio € und die der Variante 3 bei 31, 7 Mio €. Bei den letzten beiden Varianten schlagen Planungskosten des Niemeyer-Bades und Genehmigungsgebühren mit zu Buche. Herr Paffhausen erläutert die Kosten und die zu erwartenden Erlöse bei den einzelnen Varianten und deren Wirtschaftlichkeit. So gehe man derzeit davon aus, dass Variante 1 mit einem Gewinn von 312.000 € im Jahre abschließe, Variante 2 mit 60.000 € und Variante 3 mit einem Minus von 80.000 €. Zu bedenken sei auch, dass das Niemeyer-Bad im Februar 2009 fertiggestellt werden könne; die beiden anderen Varianten erst Anfang 2011, da hier der Planungsvorlauf fehle bzw. die notwendigen Ausschreibungen getätigt werden müssen.

Im Weiteren erläutert Herr Böhme die Änderungen, aus denen sich die Reduzierung der Kosten des Niemeyer-Bades ergeben. So sei das Eingangsgebäude weggefallen und bestehe nur noch aus einem ebenerdigen Eingangsbereich. Das Umkleidepotenzial konnte durch die Einbeziehung der alten Schwimmhalle um 400 Plätze reduziert werden, die doppelverglasten Dachfenster seien weggefallen und eine halbe Saunakuppel werde nicht unterkellert. Im Gegenzug habe man die Saunalandschaft vergrößert und ein Liegenhaus zusätzlich geplant.

 

Anschließend beantwortet Herr Paffhausen die Nachfragen der Hauptausschuss-mitglieder. So fragt Herr Schubert nach, ob der Anteil der Stadtwerke in der Gesamtsumme enthalten und in der Kalkulation der Zuschuss der Stadt berücksichtigt sei. Darüber hinaus fragt er nach dem Abriss des „Minsk“ und danach, ob die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums Voraussetzung für die Fertigstellung des Freizeitbades im Jahr 2009 sei. Herr Bretz fragt nach, ob die Variante „Niemeyer-Bad“ auch bei einer geringeren Förderung als der jetzt angedachten 80 % durch das Land machbar sei. Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass die Variante 3 – Bau eines Freizeitbades in der Speicherstadt „lieblos behandelt“ wurde, da hier die Nachteile sehr betont und hervorgehoben wurden. Er fragt, ob die Stadt hinter der Variante 3 stehe, wenn das Wirtschaftsministerium diese favorisiere.

 

Herr Paffhausen antwortet auf die Nachfragen von Herrn Schubert, dass das „Minsk“ abgerissen werde, wenn die Zusage der Förderung durch das Land vorliege. Bezüglich der Kostenkalkulation seien die Zuschüsse der Stadt für den Brauhausberg berücksichtigt und der Anteil der Stadtwerke mit eingerechnet. Bezüglich der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums müsse die Stadt erst noch ihr Interesse bekunden. Der Oberbürgermeister ergänzt die Ausführungen und verweist darauf, dass die derzeitige Beschlusslage auf der Situation im Dezember 2005 basiere. Mit dem Eigenanteil der Stadtwerke von 12 Millionen sei eine neue Situation entstanden und ein neuer Beschluss erforderlich. Er betont, dass die Risiken möglichst gering zu halten seien, was für die Stadt und somit auch für die Stadtwerke gelte.

Auf die Wiederholung der Nachfrage von Herrn Bretz, ob die Variante „Niemeyer-Bad“ auch mit einer geringeren Förderung auskomme, verweist der Oberbürgermeister darauf, dass diese so nicht zu beantworten sei. Bei Veränderung der Förderung sei eine neue Kalkulation sowie ein neuer Beschluss nötig. Sicher komme irgendwann der Punkt, wo diese Variante nicht mehr zu halten sei. Die maximale Eigenfinanzierung liege bei 12 Millionen Euro und dürfe nicht über- sondern höchstens unterschritten werden.

 

Bezüglich der Anmerkung von Herrn Dr. Scharfenberg führt Herr Paffhausen aus, dass die Variante Speicherstadt „nicht ernsthaft lieblos“ behandelt worden sei. Mit den Varianten wolle man darstellen, was an welcher Stelle möglich sei, wie viel es koste und wie es aussehen könne. Eine Entscheidung über eine der drei Varianten könne nicht der Wirtschaftsminister treffen. Dem entgegnet Herr Dr. Scharfenberg, dass der Wirtschaftsminister Alternativstandorte wollte. Wenn diese nicht ernsthaft durchsetzbar seien, gebe es keine Alternativen und die Forderung des Wirtschaftsministers sei nicht erfüllt. Der Oberbürgermeister erläutert, dass der Wirtschaftsminister eine klare Aussage der Stadt und eine Kostendarstellung gewollt habe, wenn das Niemeyer-Bad nicht gebaut werde. Es ging nicht um die Darstellung drei gleichwertiger Varianten, aus denen der Wirtschaftsminister eine auswähle.

 

Anschließend erfolgt die Behandlung der Drucksache Bürgerbefragung zum Freizeitbad, Vorlage: 06/SVV/0097.

Herr Dr. Scharfenberg weist eingangs darauf hin, dass eine Bürgerbefragung nicht bedeute, der Bürger entscheide, wie verfahren werden solle. Die Fraktion DIE LINKE. PDS sei gebeten worden, mögliche Fragen zu formulieren. Diese liegen allen Mitgliedern des Hauptausschusses vor, können aber durch andere Vorschläge ergänzt oder ersetzt werden.

 

Herr Schüler führt dazu aus, dass er die Bürgerbefragung zu diesem Zeitpunkt für problematisch halte, denn es sei bereits eine Entscheidung gefallen und die Zielstellung der Befragung somit nicht klar. Wenn, müsste umfassend und sorgfältig informiert werden, damit die Bürger mit Sachkunde entscheiden können.

Herr Bretz betont, dass sich die Fraktion der CDU nicht gegen eine Bürgerbefragung stelle, über die Art der Befragung müsse man sich allerdings unterhalten und die derzeitige Sachlage in die Fragestellung mit einfließen lassen. Herr Schubert schlägt vor, die Fragen in den nächsten Fraktionssitzungen zu diskutieren. Die Frage 3 sei seiner Meinung nach falsch und müsse genauer formuliert werden.

Herr Krause entgegnet auf die Ausführungen von Herrn Bretz, dass man sich nicht „unterhalten“ sondern entscheiden müsse. Wenn zu den vorliegenden Fragen keine Änderungsvorschläge gemacht werden können, müsse man den Antrag ablehnen.

 

Herr Gohlke sieht das Bemühen der Stadt und der StVV, die Bürgerbeteiligung zu erhöhen, insbesondere in der Diskussion des Bürgerhaushalts und befürworte deshalb auch eine Bürgerbefragung. Bezüglich der Frage 3 sehe er die Bürger nicht in der Lage, die drei Varianten zu prüfen. Er plädiere dafür, die Fragen wertfrei zu formulieren, sehe aber auch die Gefahr, dass die Ergebnisse dann nicht verwendbar seien.

Herr Schüler wiederholt seine Ausführungen, dass die StVV bereits eine Entscheidung getroffen habe, die möglicherweise im Ergebnis der Befragung aufzuheben sei. Für ihn stehe die Frage, wie solle man den Bürgern vermitteln, dass es auf die Ergebnisse der Befragung noch ankomme, wenn das Ende des Entscheidungsprozesses bereits erreicht sei.

 

Für Herrn Dr. Scharfenberg stehe die Frage, ob man die Befragung wolle oder nicht. Wenn ja, müsse eine Form gefunden werden, das den Bürgern nahe zu bringen. Man kann die Bürger nicht einbeziehen wollen und ihnen dann nichts zutrauen. Bezug nehmend auf die Aussagen zum Zeitpunkt der Befragung weist Herr Dr. Scharfenberg darauf hin, dass ein früherer Zeitpunkt gar nicht gewollt war. Der Oberbürgermeister selbst habe dafür plädiert, eine Bürgerbefragung nach dem Vorliegen der drei Varianten durchzuführen.

 

Herr Friederich meint, dass Herr Dr. Scharfenberg den Freizeitbadbau verhindern wolle. Derartige Fragen seien im Zusammenhang mit dem Bau des Spaßbades in Drewitz nie gestellt worden. Es gebe demokratisch gefasste Beschlüsse mit konkreten Aufgaben für den Oberbürgermeister.

Herr Exner sieht in der Befragung ein unverbindliches Instrument, um ein Meinungsbild wiederzugeben. Die Befragung müsse repräsentativ sein und die vorhandene Sachlage vermitteln. Dies sei ein hochkomplexer Vorgang, wenn man das seriös machen wolle und die Fragen seien so zu stellen, dass sie mit Ja oder Nein zu beantworten seien. Selbst wenn das zu händeln sei, spiele der Zeitfaktor eine große Rolle, weil die StVV im III. Quartal entscheiden müsse, was gewollt sei. Er meine, eine Befragung befördere dies nicht.

 

Frau Grimm äußert, dass es wirklich sehr spät sei, um über eine Befragung nachzudenken. Sie wundere sich, dass die Fraktionen sich in erster Diskussion des Antrages für eine Befragung ausgesprochen haben und jetzt eher dagegen seien. Sicher konnte im Vorfeld niemand wissen, dass die vorgeschlagenen Alternativen eigentlich eine „Farce“ seien.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Fragen werde die Fraktion der SPD dem Antrag nicht zustimmen, so Herr Schubert. Der aktuelle Stand mit den Varianten sei den Stadtverordneten erst heute zur Kenntnis gegeben worden und diese Information sollte allen Stadtverordneten zugänglich sein. Wenn eine Beratung in den Fraktionen nicht gewollt sei, könne die Fraktion nicht zustimmen.

Herr Schüler empfiehlt der Fraktion DIE LINKE. PDS, ein Bürgerbegehren einzuleiten.

Der Oberbürgermeister meint, man könne sich mit der „Idee der Befragung anfreunden“, die Art der Fragen und der Zeitpunkt seien jedoch problematisch. Er schlage vor, dies nochmals in den Fraktionen zu diskutieren und die Drucksache im nächsten Hauptausschuss erneut zu behandeln.

Herr Dr. Scharfenberg spricht sich gegen den Vorschlag aus, da die Aussagen der Fraktionen, die vor 4 Wochen gemacht wurden, nun nicht mehr aufrecht gehalten werden.

 

Der Oberbürgermeister stellt die Drucksache zur Abstimmung:

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Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in die Prüfungen zum Freizeitbad eine Bürgerbefragung einzubeziehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  8

Stimmenthaltung:       1