09.05.2006 - 3.2 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 ...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung). Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat in ihrer Stellungnahme vom 16.02.2006 u.a. die Verwendung ausschließlich von anthrazitfarbenen Dachziegeln gefordert.

 

Frau Holtkamp verweist hierzu auf die noch bestehende Regelungslücke im städtebaulichen Vertrag. Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde wird empfohlen, in die Anlage 3 zum städtebaulichen Vertrag statt dessen die Dachdeckung mit strichgrauen Oberflächen aufzunehmen, die binnen kurzer Zeit durch die Aufnahme von Flechten und Staubablagerungen zu einem differenzierten, im Farbton zurückhaltenden und damit in die Umgebung integrierten Charakter führt. Die Verwaltung sei bereit, bei entsprechendem Votum aus dem Ausschuss diese Regelung noch in die Schlussverhandlungen zum städtebaulichen Vertrag mit

aufzunehmen.

 

Herr Jäkel begrüßt diesen Vorschlag und kündigte an, dass er einen Änderungsantrag stellen werde, falls eine solche Regelung nicht getroffen wird.

 

Herr Dr. Seidel bittet darum, zur nächsten Sitzung noch die offenbar nicht ausgereichten Seiten 2 und 18 der Anlage 1 A nachzureichen.

 

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag:

3. Die Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass die Abstimmungsprozesse laufen; sie sind noch nicht abgeschlossen. Er informiert weiterhin, dass die Baugenehmigung auch die denkmalrechtliche Erlaubnis beinhalten muss: Im Hinblick auf die Nachtzeiten werden Einschränkungen erfolgen; auch hier erfolgt der Detailabgleich mit dem Landesamt für Umweltschutz – ebenfalls Inhalt der Baugenehmigung.

 

Frau Hüneke kann dem gesamten Verfahren keine Zustimmung geben; für sie stellt sich die Frage nach der wirtschaftlichen Angemessenheit. Teile der Kulturlandschaft werden zur Disposition gestellt.

 

Herr Goetzmann berichtet, dass die Höhe des Lärmschutzwalls 2 m betragen wird; im Bogen 3 m. Intensive Abstimmungen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Unteren Denkmalpflegebehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege, insbesondere zur Einbindung der Parkplätze und dem Umgang mit der Grünfläche zwischen dem Parkplatz und der Wohnsiedlung sind erfolgt. Weitergehende Abstimmungen in Richtung Welterbekomitee und UNESCO hat es nicht gegeben.

Reduzieren

Nach weiteren kurzen Äußerungen der Teilnehmer erfolgt Vertagung der Behandlung der DS auf die nächste Sitzung.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage