09.05.2006 - 3.2 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.05.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beantwortung
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Holtkamp
(Bereich Verbindliche Bauleitplanung). Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
hat in ihrer Stellungnahme vom 16.02.2006 u.a. die Verwendung ausschließlich
von anthrazitfarbenen Dachziegeln gefordert.
Frau Holtkamp verweist hierzu auf
die noch bestehende Regelungslücke im städtebaulichen Vertrag. Seitens der
Unteren Denkmalschutzbehörde wird empfohlen, in die Anlage 3 zum
städtebaulichen Vertrag statt dessen die Dachdeckung mit strichgrauen
Oberflächen aufzunehmen, die binnen kurzer Zeit durch die Aufnahme von Flechten
und Staubablagerungen zu einem differenzierten, im Farbton zurückhaltenden und
damit in die Umgebung integrierten Charakter führt. Die Verwaltung sei bereit,
bei entsprechendem Votum aus dem Ausschuss diese Regelung noch in die
Schlussverhandlungen zum städtebaulichen Vertrag mit
aufzunehmen.
Herr Jäkel begrüßt diesen Vorschlag
und kündigte an, dass er einen Änderungsantrag stellen werde, falls eine solche
Regelung nicht getroffen wird.
Herr Dr. Seidel bittet darum, zur
nächsten Sitzung noch die offenbar nicht ausgereichten Seiten 2 und 18 der
Anlage 1 A nachzureichen.
Herr
Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag:
3. Die Detailplanung für den Parkplatz ist mit den
Denkmalbehörden abzustimmen. Im Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz
einschränkende Öffnungszeiten insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.
Herr Goetzmann teilt mit, dass die Abstimmungsprozesse
laufen; sie sind noch nicht abgeschlossen. Er informiert weiterhin, dass die
Baugenehmigung auch die denkmalrechtliche Erlaubnis beinhalten muss: Im
Hinblick auf die Nachtzeiten werden Einschränkungen erfolgen; auch hier erfolgt
der Detailabgleich mit dem Landesamt für Umweltschutz – ebenfalls Inhalt der
Baugenehmigung.
Frau Hüneke kann dem gesamten Verfahren keine Zustimmung
geben; für sie stellt sich die Frage nach der wirtschaftlichen Angemessenheit.
Teile der Kulturlandschaft werden zur Disposition gestellt.
Herr Goetzmann berichtet, dass die Höhe des Lärmschutzwalls
2 m betragen wird; im Bogen 3 m. Intensive Abstimmungen mit der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten, der Unteren Denkmalpflegebehörde und dem Landesamt für
Denkmalpflege, insbesondere zur Einbindung der Parkplätze und dem Umgang mit
der Grünfläche zwischen dem Parkplatz und der Wohnsiedlung sind erfolgt.
Weitergehende Abstimmungen in Richtung Welterbekomitee und UNESCO hat es nicht
gegeben.