09.05.2006 - 3.5 Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf den letzten Absatz im Vorwort, Seite 5, linke Spalte und stellt den Antrag mit dem letzten Satz die Wertung heraus zu nehmen:

Dagegen fügt sich die Nachkriegsbebauung im nördlichen Abschnitt der Hans-Sachs-Straße städtebaulich relativ harmonisch in das Siedlungsgefüge ein.

 

Herr Jäkel stellt den Antrag den gesamten Absatz zu streichen:

Diese Einheitlichkeit von Altbebauung wird nur in der Lennéstraße durch Neubauten gestört, die nach 1945, teilweise in industriell vorgefertigter Bauweise, entstanden. Dagegen fügt sich die Nachkriegsbebauung im nördlichen Abschnitt der Hans-Sachs-Straße städtebaulich relativ harmonisch in das Siedlungsgefüge ein.

 

Es erfolgt die Abstimmung zum weiterführenden Antrag von Herrn Jäkel: 5/4/0

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt - Örtliche Bauvorschrift der Landeshauptstadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Brandenburger Vorstadt – gemäß  § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), in der geänderten Fassung (s. Anlage 2).

 

+ Streichung des nachfolgenden Absatzes im Vorwort, Seite 5, linke Spalte, letzter Absatz:

Diese Einheitlichkeit von Altbebauung wird nur in der Lennéstraße durch Neubauten gestört, die nach 1945, teilweise in industriell vorgefertigter Bauweise, entstanden. Dagegen fügt sich die Nachkriegsbebauung im nördlichen Abschnitt der Hans-Sachs-Straße städtebaulich relativ harmonisch in das Siedlungsgefüge ein.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       2

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Anlagen zur Vorlage