23.05.2006 - 3.12 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 01.04.199...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert über die als Tischvorlage ausgereichte aktuelle Fassung des Städtebaulichen Vertrages (heute in der Schlussfassung vom Vorhabenträger unterschrieben).

 

Herr Kleinert nimmt Bezug auf die Pflanzliste (Ausgleichsumfang) und macht deutlich, dass sich die Pflanzung von Birnen schädlich auf in der Nähe gepflanzte Apfelbäume auswirkt (Schädlingsbefall). Er bittet dies zu berücksichtigen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“ vom 01.04.1997 wird aufgehoben.
  2. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der  erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum geänderten Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn entsprechend Anlage 1 und 1A entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen Gemeindevertretung Satzkorn vom 01.04.1997 behält ansonsten ihre Gültigkeit.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn wird in der geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
  4. Dem städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (§ 11 BauGB) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet 2“, OT Satzkorn, wird zugestimmt.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           9

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen