16.05.2006 - 3 Lenindenkmal an der Hegelallee

Beschluss:
vertagt
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Herr Kapuste erklärt, dass die dezidiert kritischen Äußerungen des Mitarbeiters der Stadtverwaltung, Herrn Kalesse, in der MAZ vom 16.05.2006 zum CDU- Antrag „Lenindenkmal“ noch vor dessen Behandlung durch den Kulturausschuss ein nicht hinnehmbares Vorgehen seien.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Herr Kapuste stellt den Antrag, den TOP abzusetzen, da der hinzuzuziehende Historiker nicht anwesend ist. Durch Herrn Limberg, Bereich Denkmalpflege, wird aber die Möglichkeit gegeben, die Ausführungen des Bereichs Denkmalpflege zum TOP darzustellen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmungen          5

Gegenstimmen          3

Enthaltungen               0

 

Herr Limberg erklärt, dass die Zuständigkeit für das Denkmal, welches in die Kreisdenkmalliste eingetragen ist und in das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz übernommen wurde, beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalschutz liegt. Die Landeshauptstadt hat demzufolge weder eine Zuständigkeit noch eine Möglichkeit, sich mit dem Denkmal zu befassen. Eintragungen oder Löschungen eines Denkmals können vom Eigentümer oder Dritten angeregt werden, die Voraussetzungen einer Streichung werden dann vom Landesdenkmalamt überprüft.

 

 

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