18.05.2006 - 4 Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Po...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Peukert bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Dr. Grittner fragt, ob es sich hier um öffentliche Spielplätze handelt.

 

Frau Peukert erklärt, dass sich die Satzung auf die privaten Spielplätze im Zusammenhang mit Wohnungsbau handelt.

 

Herr Arndt weist auf den § 1 hin. Dieser sollte „Anwendungsbereich“ lauten. Auch Aussagen zur Ablöse oder Ausnahmeregelungen fehlen aus seiner Sicht.

 

Herr Kirsch fragt, wie es gehandhabt wird, wenn bei sehr kleinen Grundstücken die Errichtung eines Spielplatzes nicht möglich ist.

 

Frau Peukert weist auf die Instandhaltungspflicht im § 4 hin. Die Ablöseregelung ist in der Brandenburgischen Bauordnung gestrichen worden.

Bezüglich der Frage von Herrn Kirsch müssen dann ggf. auch Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

 

Herr Kapuste spricht § 3 Abs. 3 an und fragt diesbezüglich, wo der Austausch oder die Reinigung des Sandes geregelt ist und durch wen Kontrollen durchgeführt werden.

 

Frau Peukert erklärt, dass die Stadtverwaltung die Kontrolle für die privaten Spielplätze nicht realisieren kann.

Sie weist darauf hin, das der Eigentümer die Instandhaltungpflicht hat.

 

Herr Arndt macht deutlich, dass bereits beim Bau oder der Planung die Einhaltung der DIN kontrolliert werden muss.

 

Frau Peukert betont, dass der Eigentümer hier in der Pflicht ist. Die Verwaltung kann nicht in die privatrechtlichen Belange eingreifen.

 

Herr Kirsch bekräftigt dies.

 

Herr Mannhöfer fragt, ob die Verwaltung tätig wird, wenn Mängel angezeigt werden, z.B. durch Nutzer.

Er weist auf den Änderungsantrag der Familienpartei hin:

„Kinder“ ist durch „Nutzer“ zu ersetzen.

 

Frau Peukert macht deutlich, dass die Kinder hier die Nutzer sind. Dies ist für die Verwaltung nicht nachvollziehbar.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass der Ausschuss in der Abstimmung ist und jetzt über die Drucksache abzustimmen hat.

 

Herr Mühlberg schlägt vor, im Anschluss an die Abstimmung zur Drucksache über den Änderungsantrag zu votieren.

 

Abstimmung zum Vorschlag von Herrn Mühlberg:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2

Über den Änderungsantrag wird im Anschluss an die Abstimmung zur Drucksache abgestimmt.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Zustimmung:                 1

Ablehnung:                  10

Stimmenthaltung:         1

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10
Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2

Dem Antrag wird zugestimmt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=33790&selfaction=print