18.05.2006 - 4 Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verfasser: FB Grün- und Verkehrsflächen Verfasser 2: Frau Peukert, Tel. 4614
- Datum:
- Do., 18.05.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Peukert bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr Dr. Grittner fragt, ob es sich hier um öffentliche Spielplätze handelt.
Frau Peukert erklärt, dass sich die Satzung auf die privaten Spielplätze
im Zusammenhang mit Wohnungsbau handelt.
Herr Arndt weist auf den § 1 hin. Dieser sollte „Anwendungsbereich“
lauten. Auch Aussagen zur Ablöse oder Ausnahmeregelungen fehlen aus seiner
Sicht.
Herr Kirsch fragt, wie es gehandhabt wird, wenn bei sehr kleinen
Grundstücken die Errichtung eines Spielplatzes nicht möglich ist.
Frau Peukert weist auf die Instandhaltungspflicht im § 4 hin. Die
Ablöseregelung ist in der Brandenburgischen Bauordnung gestrichen worden.
Bezüglich der Frage von Herrn Kirsch müssen dann ggf. auch
Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Herr Kapuste spricht § 3 Abs. 3 an und fragt diesbezüglich, wo der
Austausch oder die Reinigung des Sandes geregelt ist und durch wen Kontrollen durchgeführt
werden.
Frau Peukert erklärt, dass die Stadtverwaltung die Kontrolle für die
privaten Spielplätze nicht realisieren kann.
Sie weist darauf hin, das der Eigentümer die
Instandhaltungpflicht hat.
Herr Arndt macht deutlich, dass bereits beim Bau oder der Planung die
Einhaltung der DIN kontrolliert werden muss.
Frau Peukert betont, dass der Eigentümer hier in der Pflicht ist. Die
Verwaltung kann nicht in die privatrechtlichen Belange eingreifen.
Herr
Kirsch bekräftigt
dies.
Herr Mannhöfer fragt, ob die Verwaltung tätig wird, wenn Mängel angezeigt
werden, z.B. durch Nutzer.
Er weist
auf den Änderungsantrag der Familienpartei hin:
„Kinder“
ist durch „Nutzer“ zu ersetzen.
Frau
Peukert macht
deutlich, dass die Kinder hier die Nutzer sind. Dies ist für die Verwaltung
nicht nachvollziehbar.
Herr
Lehmann weist
darauf hin, dass der Ausschuss in der Abstimmung ist und jetzt über die
Drucksache abzustimmen hat.
Herr
Mühlberg schlägt
vor, im Anschluss an die Abstimmung zur Drucksache über den Änderungsantrag zu
votieren.
Abstimmung
zum Vorschlag von Herrn Mühlberg:
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Über
den Änderungsantrag wird im Anschluss an die Abstimmung zur Drucksache
abgestimmt.
Abstimmung
zum Änderungsantrag:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 10
Stimmenthaltung: 1
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.