18.05.2006 - 10 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schenke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

Er weist darauf hin, dass  mit dieser Satzung Rechtsfehler geheilt werden sollen.

 

Herr Rietz weist auf Maßnahmen hin, bei denen es keine Bürgerbeteiligung gab. Wieviele sind noch anhängig, welche sind bereits verjährt?

Wie beabsichtigt die Verwaltung mit den Bescheiden umzugehen, die eine Rechtsgrundlage haben, die es nicht gibt?

 

Herr Schenke erklärt, dass diese Satzung spezielle Beitragssätze für Maßnahmen hat. Dies betrifft nur Maßnahmen zwischen 1997 und 2003.

Maßnahmen, bei denen Verwaltung nicht ordnungsgemäß informiert hat, sind

Potsdamer Straße und Florastraße.

 

Herr Jäkel fragt bezüglich § 5  (Fälligkeit), wie auf Härtefälle bei größeren Summen reagiert wird.

 

Herr Schenke erklärt, dass Härtefälle immer im Einzelfall entschieden werden.

 

Herr Kirsch fragt nach dem Verfahren der Bescheiderteilung.

 

Herr Mühlberg weist darauf hin, dass hier auch Maßnahmen ohne vorherige Beteiligung der Bürger erfolgt ist. Er bemängelt, dass die Bescheiderteilung so lange nach der Maßnahme erfolgt ist.

Er weist darauf hin, dass es in der Satzung keine Fristen für die Bescheiderteilung gibt.

 

Herr Schenke betont, dass die Bürger beteiligt waren.

 

Herr Lehmann macht deutlich, dass die Stadt die Forderungen in dieser Höhe einholen sollte. Die Beiträge für den einzelnen Anlieger sind aus seiner Sicht verträglich.

 

Herr Rietz macht darauf aufmerksam, dass hier unterschieden werden muss, zwischen denen, die ordentlich beteiligt wurden und denen, die nicht ordnungsgemäß beteiligt wurden.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulichen Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum vom 21.11.1997 bis 05.08.2003

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5
Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       3

Dem Antrag wird zugestimmt.