18.05.2006 - 10 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Do., 18.05.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Schenke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Er weist
darauf hin, dass mit dieser
Satzung Rechtsfehler geheilt werden sollen.
Herr Rietz weist auf Maßnahmen hin, bei denen es keine Bürgerbeteiligung gab. Wieviele sind noch anhängig, welche sind bereits verjährt?
Wie
beabsichtigt die Verwaltung mit den Bescheiden umzugehen, die eine
Rechtsgrundlage haben, die es nicht gibt?
Herr
Schenke erklärt,
dass diese Satzung spezielle Beitragssätze für Maßnahmen hat. Dies betrifft nur
Maßnahmen zwischen 1997 und 2003.
Maßnahmen,
bei denen Verwaltung nicht ordnungsgemäß informiert hat, sind
Potsdamer Straße
und Florastraße.
Herr
Jäkel fragt
bezüglich § 5 (Fälligkeit), wie
auf Härtefälle bei größeren Summen reagiert wird.
Herr
Schenke erklärt,
dass Härtefälle immer im Einzelfall entschieden werden.
Herr
Kirsch fragt nach
dem Verfahren der Bescheiderteilung.
Herr Mühlberg weist darauf hin, dass hier auch Maßnahmen ohne vorherige Beteiligung der Bürger erfolgt ist. Er bemängelt, dass die Bescheiderteilung so lange nach der Maßnahme erfolgt ist.
Er weist darauf hin, dass es in der Satzung keine Fristen für die Bescheiderteilung gibt.
Herr
Schenke betont,
dass die Bürger beteiligt waren.
Herr
Lehmann macht
deutlich, dass die Stadt die Forderungen in dieser Höhe einholen sollte. Die
Beiträge für den einzelnen Anlieger sind aus seiner Sicht verträglich.
Herr
Rietz macht darauf
aufmerksam, dass hier unterschieden werden muss, zwischen denen, die ordentlich
beteiligt wurden und denen, die nicht ordnungsgemäß beteiligt wurden.