23.05.2006 - 3.2 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) verweist auf die ausgereichte Tischvorlage und erläutert die in der Vorlage vorgenommenen Änderungen (Ergänzung der finanziellen Auswirkungen, Farbfassung des Planes, Änderungen auf dem Grundstück Karl-Marx-Str. 25 und Virchowstr. 29) näher.

 

Herr Raffauf (Initiative Griebnitzsee für Alle) nimmt das Rederecht wahr (siehe auch ausgereichtes Papier).

 

Herr Limberg (Bereich Untere Denkmalpflege) bestätigt aufgrund der Nachfrage zur Abstimmung mit der Denkmalpflege, dass bereits zum Vorentwurf des B-Planes geäußert worden sei, den damals bestehenden Postenweg zum Ufer zu verschieben. Bzgl. der Bootsstege und –häuser erfolgten detaillierte Zuarbeiten grundstücksbezogen. Umfangreiche Begutachtungen/Prüfungen sind erfolgt.

 

Frau Holtkamp verweist auf die vorhandenen historischen Quellen, für die Konkretisierung der Bootshäuser und –stege ist auch die Frage des Landschaftsbildes mit zu berücksichtigen.

Zum Vergleich wird informiert:

historisch nachgewiesen alt 14 Stege und 22 Bootshäuser (36 Anlagen),

neu 9 Stege und 17 Bootshäuser (26 Anlagen).

 

Die weitere Diskussion der Teilnehmer geht in Richtungen, wie Möglichkeiten zur Ausgestaltung/Größe der Bootshäuser; Ausschluss einer Wohnnutzung; Sicherung des Weges bei Verlagerung etc.

 

Bzgl. der Ausgestaltung der Bootshäuser gibt es lt. Frau Holtkamp keine präzisen Vorgaben im B-Plan. Die Bootshäuser sind jedoch baugenehmigungspflichtig; die Verträglichkeit wird unmittelbar mit den Fachbehörden abgestimmt werden.

Zur Frage des Ausschlusses der Wohnnutzung teilt Frau Holtkamp mit, dass im B-Plan keine Bauflächen in den Bereichen festgesetzt worden sind, wo Bootshäuser möglich wären. Frau Holtkamp unterbreitet den Vorschlag eine ergänzende Formulierung zu finden, um den Ausschluss von Wohnen festzuschreiben.

Zur Absicherung der Verlagerung des Uferweges wird darauf verwiesen, dass jeder Grundstückseigentümer einen Bauantrag stellen muss; hier wird eine Dienstbarkeit verlangt.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion kündigt Frau Hüneke einen Antrag an, in welchem die Höhe der Bootshäuser 8 m nicht überschreiten dürfen, es sei denn die historischen Vorbilder sagen etwas anderes aus. Weiterhin wird informiert, dass der OUL-Ausschuss der Vorlage mit 8/0/2 zugestimmt habe.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass der B-Plan, wie er jetzt ausgelegt wird, als Grundlage diene um dem Preis mit der BIMA zu verhandeln.

 

Der Ausschussvorsitzende erinnert an den Ergänzungsantrag von Herrn Dr. Seidel aus der vergangenen Sitzung: „Zum Satzungsbeschluss ist ein Vorschlag zur alternativen Trassenführung des Radweges für „Schnellfahrer“ vorzulegen.“

Hierzu hatte Herr Goetzmann informiert, dass er dem zustimme „die Alternative die Karl-Marx-Str. sei“.

 

Herr Jäkel informiert, dass der OUL-Ausschuss der Alternative Karl-Marx-Str. nicht zugestimmt habe.

Abstimmung des Ergänzungsantrages von Herrn Dr. Seidel: 8/0/1

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert für die Verwaltung zu, einen konkreten Formulierungsvorschlag bzgl. dem Ausschluss von Wohnen in Bootshäusern zur Hauptausschusssitzung vorzubereiten.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).

 

+ Bestätigung der mit den Austauschseiten ausgereichten Änderungen

 

+ ergänzende Festsetzung unter Punkt 4, dass die Bootshäuser ausschließlich zur Unterbringung von Booten zu nutzen sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur STVV die entsprechende Stelle und die Formulierung zu konkretisieren. Der Vorschlag der Verwaltung sollte bereits zur Sitzung des Hauptausschusses in der nächsten Woche vorliegen.

 

+ Zum Satzungsbeschluss ist ein Vorschlag zur alternativen Trassenführung des Radweges für „Schnellfahrer“ vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                    1

Enthaltungen:                       0

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Anlagen zur Vorlage