23.05.2006 - 3.2 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- FB Bauplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 23.05.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) verweist
auf die ausgereichte Tischvorlage und erläutert die in der Vorlage
vorgenommenen Änderungen (Ergänzung der finanziellen Auswirkungen, Farbfassung
des Planes, Änderungen auf dem Grundstück Karl-Marx-Str. 25 und Virchowstr. 29)
näher.
Herr Raffauf (Initiative Griebnitzsee für Alle) nimmt das
Rederecht wahr (siehe auch ausgereichtes Papier).
Herr Limberg (Bereich Untere Denkmalpflege) bestätigt
aufgrund der Nachfrage zur Abstimmung mit der Denkmalpflege, dass bereits zum
Vorentwurf des B-Planes geäußert worden sei, den damals bestehenden Postenweg
zum Ufer zu verschieben. Bzgl. der Bootsstege und –häuser erfolgten
detaillierte Zuarbeiten grundstücksbezogen. Umfangreiche
Begutachtungen/Prüfungen sind erfolgt.
Frau Holtkamp verweist auf die vorhandenen historischen
Quellen, für die Konkretisierung der Bootshäuser und –stege ist auch die Frage
des Landschaftsbildes mit zu berücksichtigen.
Zum Vergleich wird informiert:
historisch nachgewiesen alt 14 Stege und 22 Bootshäuser (36
Anlagen),
neu 9 Stege und 17 Bootshäuser (26 Anlagen).
Die weitere Diskussion der Teilnehmer geht in Richtungen,
wie Möglichkeiten zur Ausgestaltung/Größe der Bootshäuser; Ausschluss einer
Wohnnutzung; Sicherung des Weges bei Verlagerung etc.
Bzgl. der Ausgestaltung der Bootshäuser gibt es lt. Frau
Holtkamp keine präzisen Vorgaben im B-Plan. Die Bootshäuser sind jedoch
baugenehmigungspflichtig; die Verträglichkeit wird unmittelbar mit den
Fachbehörden abgestimmt werden.
Zur Frage des Ausschlusses der Wohnnutzung teilt Frau
Holtkamp mit, dass im B-Plan keine Bauflächen in den Bereichen festgesetzt
worden sind, wo Bootshäuser möglich wären. Frau Holtkamp unterbreitet den
Vorschlag eine ergänzende Formulierung zu finden, um den Ausschluss von
Wohnen festzuschreiben.
Zur
Absicherung der Verlagerung des Uferweges wird darauf verwiesen, dass jeder
Grundstückseigentümer einen Bauantrag stellen muss; hier wird eine
Dienstbarkeit verlangt.
Im Rahmen der weiteren Diskussion kündigt Frau Hüneke einen
Antrag an, in welchem die Höhe der Bootshäuser 8 m nicht überschreiten dürfen,
es sei denn die historischen Vorbilder sagen etwas anderes aus. Weiterhin wird
informiert, dass der OUL-Ausschuss der Vorlage mit 8/0/2 zugestimmt habe.
Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass der B-Plan, wie er
jetzt ausgelegt wird, als Grundlage diene um dem Preis mit der BIMA zu
verhandeln.
Der Ausschussvorsitzende erinnert an den Ergänzungsantrag
von Herrn Dr. Seidel aus der vergangenen Sitzung: „Zum Satzungsbeschluss
ist ein Vorschlag zur alternativen Trassenführung des Radweges für „Schnellfahrer“
vorzulegen.“
Hierzu hatte Herr Goetzmann informiert, dass er dem zustimme
„die Alternative die Karl-Marx-Str. sei“.
Herr Jäkel informiert, dass der OUL-Ausschuss der
Alternative Karl-Marx-Str. nicht zugestimmt habe.
Abstimmung des Ergänzungsantrages von Herrn Dr. Seidel: 8/0/1
Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert für die Verwaltung zu,
einen konkreten Formulierungsvorschlag bzgl. dem Ausschluss von Wohnen in
Bootshäusern zur Hauptausschusssitzung vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).
+ Bestätigung der mit den Austauschseiten ausgereichten Änderungen
+ ergänzende Festsetzung unter Punkt 4, dass die Bootshäuser ausschließlich zur Unterbringung von Booten zu nutzen sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur STVV die entsprechende Stelle und die Formulierung zu konkretisieren. Der Vorschlag der Verwaltung sollte bereits zur Sitzung des Hauptausschusses in der nächsten Woche vorliegen.
+ Zum Satzungsbeschluss
ist ein Vorschlag zur alternativen Trassenführung des Radweges für
„Schnellfahrer“ vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
401,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|